Laufbahn von innerer Verwaltung und Verwaltungsgerichten trennen

Aus unserer Sicht müssen die Laufbahnen von Verwaltungsrichterschaft und allgemeiner innerer Verwaltung stärker getrennt werden. Das bisherige Vorgehen mit mehrfachen Laufbahnwechseln sollte aufgegeben und die Anzahl der Wechsel auf das absolut notwendige Maß reduziert werden. Einerseits machen wir den Verwaltungsdienst so für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver, für die bei einer Karriere in der Verwaltung nur eine der beiden Laufbahnen in Frage kommt. Andererseits lässt sich mit diesem Schritt ein weiteres Absinken der Einstellungsnoten verhindern. Auch die bisher geforderte äußerst flexible Einsetzbarkeit der Bediensteten halten wir nicht unbedingt für erforderlich. Wir setzen stattdessen auf eine langfristige Personal- und Stellenplanung. Auch hier gilt: Wir brauchen eine Trennung der Laufbahnen zur Herstellung der notwendigen Distanz zwischen allgemeiner innerer Verwaltung und Verwaltungsgerichten. Damit tragen wir auch dem Prinzip der Gewaltenteilung Rechnung.

Forderungen