Wer in Bayern studieren will, soll künftig womöglich erst an Eides statt erklären, dass er nicht vorbestraft ist.
So steht es in der Novelle des Hochschulinnovationsgesetzes, die heute in erster Lesung im Landtag beraten wird. Hochschulen dürfen danach von Studienbewerbern Nachweise über Vorstrafen verlangen, bis hin zur eidesstattlichen Versicherung. Eine Beschränkung auf begründete Einzelfälle gibt es nicht.
Gemeint sind vor allem Extremisten, also Menschen, die unseren Staat und seine Gesetze ablehnen. Ausgerechnet von ihnen eine ehrliche Selbstauskunft zu erwarten, geht an der Wirklichkeit vorbei. Am Ende trifft die Regel die Ehrlichen.
Klar ist: Bei Gewalt und Hetze auf dem Campus müssen Hochschulen hinschauen. Dafür braucht es aber einen begründeten Verdacht und keinen Generalverdacht gegen alle Erstsemester.
Gemeinsam mit den Liberalen Hochschulgruppen Bayern fordern wir den Landtag auf, diese Regelung zu streichen.
· FDP Bayern