Zeitlimits für Bauantragsüberprüfungen einführen

Wir fordern Zeitlimits für Bauantragsüberprüfungen: Die Baubehörde soll innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens Widerspruch einlegen und Korrekturen fordern können, danach ist der Antrag automatisch angenommen. Bei der Einreichung eines Bauantrags soll grundsätzlich gebaut werden dürfen, sofern vonseiten der Baubehörde innerhalb von acht Wochen (bei normalen) und vier Wochen (bei vereinfachten Verfahren) keine Einwände bestehen. Bei akuter Überlastung der Baubehörde soll die Frist um maximal acht weitere Wochen verlängert werden können – eine ausführliche Begründung ist dann vonseiten der Baubehörde erforderlich. Grundsätzlich sollen die Baubehörden personell besser ausgestattet werden.

Forderungen