Behördendigitalisierung – vom Bürger aus denken

Wir fordern eine vollständig digitale Kommunikation mit der bayerischen Staatsverwaltung bis 2027. Hierfür brauchen wir ein neues und besseres bayerisches Digitalisierungsgesetz, das den Menschen im Umgang mit den Behörden wirklich hilft: Es muss die Kommunikation erleichtern. Wir wollen einen einklagbaren Rechtsanspruch auf den digitalen Zugang zu allen Behördenvorgängen. Die bayerische Verwaltung und die Kommunen wollen wir künftig mit einem Digitalisierungs-Reifegrad messen, um bayernweite Vergleichbarkeit zu erreichen. Das im Jahr 2022 beschlossene bayerische Digitalisierungsgesetz enthält nur Kann-Bestimmungen: Wenn eine Behörde einen Vorgang nicht digitalisiert, dann passiert nichts. Das muss geändert werden, sonst werden wir ein weiteres Jahrzehnt wegen jeder Kleinigkeit zum Amt laufen müssen.

Forderungen