Wissenschaft braucht Stabilität
Wir lehnen eine sachfremde gesetzliche Begrenzung der Höchstbeschäftigungsdauer auf zwölf beziehungsweise fünfzehn Jahre im Universitäts- und Hochschulbereich ab. Wir setzen uns zudem für eine nachhaltige Infrastruktur bei Universitäten und Hochschulen ein. Eine verlässliche Infrastruktur ist eine wichtige Voraussetzung für qualitativ hochwertige Forschung und Lehre – sie umfasst auch stabile Personalstrukturen beim wissenschaftlichen Personal. Derzeit begrenzen Bundes- und Landesgesetze die Höchstbeschäftigungsdauer von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Universitäten und Forschungseinrichtungen. Das behindert nicht nur deren Beschäftigungsperspektiven, sondern auch die Personalentscheidungen von Universitäten und Hochschulen. Stattdessen setzen wir uns für langfristige und unbefristete Arbeitsverhältnisse zwischen Promotion und Professur ein (zum Beispiel „Lecturer“ oder „Reader“). Eine Befristung der Arbeitsverhältnisse von promovierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern darf nur aus sachlichen Gründen (insbesondere Finanzierungsvorbehalten) erfolgen.