Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes
Zur Stärkung der Bürgerrechte fordern wir ein Informationsfreiheitsgesetz, das allen Bürgerinnen und Bürgern gegenüber den Behörden des Freistaats einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Informationen ermöglicht. Zudem soll die Kennzeichnung amtlicher Informationen als Verschlusssache regelmäßig von einer unabhängigen Instanz kontrolliert und bestätigt werden. Diese Kennzeichnung muss generell – nicht nur in der Stufe „Nur für den Dienstgebrauch“ (NfD) – spätestens nach 30 Jahren entfallen. Transparenz ist in Zeiten „alternativer Fakten“ wichtiger denn je. Landtagsabgeordnete sollen im Sinne der parlamentarischen Regierungskontrolle grundsätzlich alle, auch geheime Dokumente der Exekutive einsehen dürfen. In besonders sicherheitsrelevanten Fällen kann dies auf die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums beschränkt werden.
Unklarheit über die Arbeitsweise und die Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung schafft Misstrauen und beschädigt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Ein moderner Staat, der die Freiheitsrechte aller Menschen achtet, muss daher vom Prinzip der Geheimhaltung zum Prinzip der Öffentlichkeit übergehen. Die Daten der Verwaltung sind Allgemeingut, deren Offenlegung eine Diskussion zwischen Bürgerschaft und Verwaltung auf Augenhöhe vorantreibt. Während ein gläserner Staat gut ist, ist es der gläserne Bürger nicht. Daher wollen wir den Datenschutz für Individuen erhöhen, indem etwa auch einfache Melderegisterauskünfte nur noch nach Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses erteilt werden. Die Anforderungen zur Gewährung einer Auskunftssperre wollen wir herabsetzen.