Palantir-Einsatz im Bayerischen LKA verhindern

Aus unserer Sicht darf das Recherche- und Analysesystem „VeRA“ von Palantir durch das bayerische Landeskriminalamt (LKA) nicht genutzt werden, solange nicht alle Fragen dazu geklärt sind: Bisher wurden die Details des Vergabeverfahrens inklusive der für das System anfallenden Kosten nicht offengelegt. Auch die datenschutzrechtlichen Bedenken in Bezug auf die Nutzung der Software konnten nicht ausgeräumt werden. „Palantir“ ist ein US-amerikanisches Software-Unternehmen, das für Sicherheitskräfte in der ganzen Welt Daten aufbereitet. Dessen Dienste sollen nun auch vom bayerischen Landeskriminalamt in Anspruch genommen werden. Das „Verfahrensübergreifende Recherche- und Analysesystem“ (VeRA) soll vorhandene Daten aus verschiedenen Datenbanken verknüpfen und der Polizei zur Verfügung stellen. Neben den grundsätzlichen Bedenken gegen dieses Verfahren – durch die Verknüpfung wird der Eingriff durch Datensammlung umso intensiver – bestehen bei Datenschützern, einschließlich des bayerischen Landesdatenschutzbeauftragten, auch Bedenken gegen das ausführende Unternehmen: Palantir steht im Verdacht, eng mit den US-amerikanischen Geheimdiensten zusammenzuarbeiten. Erst im Februar 2023 hat das Bundesverfassungsgericht einen ähnlichen Software-Einsatz in Hessen und Hamburg für verfassungswidrig erklärt.

Forderungen