Neustart in der Migrationspolitik

Mehr Kontrolle, mehr Steuerung und schnelle Asylverfahren an den EU-Außengrenzen. Darauf haben sich die EU-Mitgliedsstaaten verständigt. Der erste Schritt zu einer nachhaltigen Verbesserung des europäischen Asylsystems ist damit gesetzt.

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Der Rat der Europäischen Union hat am 8. Juni 2023 eine umfassende Neugestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen. Kernpunkte der Asylreform sind einheitlichere Registrierungsstandards, ein praxistauglicher Solidaritätsmechanismus und ein wirksamer Grenzschutz an den EU-Außengrenzen. In den letzten Jahren hat sich der Migrationsdruck nach Europa massiv erhöht. Viele EU-Staaten wurden an ihre Kapazitätsgrenzen gebracht, auch für Deutschlands Kommunen gestaltet sich die Unterbringung von Flüchtlingen zunehmend als Herausforderung.

Mit der Reform des europäischen Asylsystems beweisen Bundesregierung und EU Handlungsfähigkeit – und markieren eine Abkehr von der Politik der unkontrollierten Zuwanderung der CDU-geführten Vorgängerregierungen. So sollen Asylverfahren für einen Teil der Antragsteller künftig verpflichtend an den Außengrenzen der Europäischen Union durchgeführt werden. Hierdurch kann bei Personen aus Staaten mit geringer Anerkennungsquote schnell beurteilt werden, ob eine Bleibeperspektive besteht. „Wir brauchen geordnete Grenzverfahren an den EU-Außengrenzen, um unterscheiden zu können, wer Anspruch auf Asyl hat und wer nicht“, sagte FDP-Innenpolitiker Stephan Thomae im Deutschlandfunk-Interview.

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Um die für die Asylanträge zuständigen Grenzstaaten zu entlasten, soll ein faires und flexibles Ausgleichsmodell eingeführt werden. Die Mitgliedstaaten können anerkannte Asylbewerber aufnehmen, finanzielle Beiträge leisten oder auch Personal zum Aufbau von Kapazitäten entsenden. Wichtig dabei: Alle Asylanträge werden weiterhin nach klaren rechtsstaatlichen Standards geprüft. Im Fokus steht die frühzeitige Bearbeitung der Gesuche von Antragsstellern aus sicheren Herkunftsländern. „Ziel ist es, dass diese Menschen ein schnelles und ordentliches Prüfverfahren bekommen – auch um für sie selbst in angemessener Zeit Klarheit zu schaffen“, so Thomae.

EU-Parlament am Zug

Nach der Einigung des EU-Ministerrats verhandelt nun das Europäische Parlament über die Beschlüsse. Die FDP wird sich auch dort dafür einsetzen, dass irreguläre Migration reduziert und gleichzeitig Chancen für legale Zuwanderung in den Arbeitsmarkt geschaffen werden. Die Reformvorschläge sollen bis zum Ende der europäischen Legislaturperiode im Frühjahr 2024 verabschiedet werden.