Innere Sicherheit ohne Überwachung ermöglichen

Wir lehnen den Einsatz verfassungswidriger Verfahren zur anlasslosen Überwachung ab. Dies betrifft insbesondere Themen wie Vorratsdatenspeicherung, Chatkontrolle und Hintertüren in geschützte Programme. Die Aufklärungsquote im Bereich Cyberkriminalität ist in den letzten Jahren stark angestiegen. Ausstattung und Ausbildung der Strafverfolgungsbehörden sind besser geworden. Auch deshalb sprechen wir uns gegen unzulässige zusätzliche Überwachungsmethoden aus. Das Bundesverfassungsgericht und der EuGH haben die Vorratsdatenspeicherung schon mehrmals als unzulässig eingestuft. Staatstrojaner, die meist auf Hintertüren (Backdoors/Exploits) basieren, sind nicht umsetzbar, ohne die Sicherheit der Programme für alle anderen unbeteiligten Benutzerinnen und Benutzer zu beschädigen. Sie greifen außerdem – ebenso wie die Chatkontrolle – empfindlich in Grundrechte wie das Brief- und Fernmeldegeheimnis oder das Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme ein. Auch der Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung ist hier nicht ausreichend gewährleistet. Daher lehnen wir beides ab und werden den Einsatz solcher Verfahren in Bayern durch entsprechende Gesetzesänderungen verhindern.

Forderungen