Gestaffelter Mutterschutz nach Fehlgeburten

Wir fordern einen gestaffelten Mutterschutz für Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Momentan steht Frauen nach Fehlgeburten – also Geburten, bei denen Babys keine Lebensmerkmale gezeigt haben, deren Gewicht weniger als 500 Gramm betrug oder bei Geburten vor der 24. Schwangerschaftswoche – kein Mutterschutz zu. Der aktuelle Änderungsvorschlag, der die 20. Schwangerschaftswoche als Grenze vorsieht, ist unzureichend. Die aktuelle Regelung ist nicht nachvollziehbar und ungerecht. Das Mittel der – oft kurzfristig erfolgenden – Krankschreibung ist kein Ersatz für den Mutterschutz. Aktuell liegt es allein im Ermessen der Ärztin oder des Arztes, ob eine Frau überhaupt krankgeschrieben wird. Hier muss es eine logisch nachvollziehbare und faire Regelung geben. Die Psyche der Frau findet bei der aktuellen Regelung keinerlei Beachtung. Dabei benötigen Frauen Zeit, um den Verlust des Kindes zu verkraften und zu verarbeiten. Auch Hilfsangebote sollten verstärkt angeboten werden. Es braucht zudem mehr Aufklärungsarbeit beim medizinischen Personal und in der Ärzteausbildung. Der gestaffelte Mutterschutz soll ein schützendes Angebot des Staates, aber nicht verpflichtend sein.

Forderungen