Für eine Schulbegleitung, die mehr als eine bloße Begleitung ist

Wir fordern, dass Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter vor ihrem Einsatz eine grundlegende Qualifizierung erhalten können. Diese Qualifikation soll sie über Behinderungsbilder und spezifische Unterstützungsoptionen informieren. Zudem soll bereits ab Ankunft des Kindes an der Schule abgerechnet werden können. Aktuell sind Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter in Bayern Mangelware. Für ihre Tätigkeit müssen sie keine Qualifikationen nachweisen, häufig erhalten sie keine Einweisungen. Das ist sowohl für das unterstützungsbedürftige Kind als auch für die Schulbegleitung und das Kita- bzw. Schulpersonal nachteilig, da das nötige Wissen erst während der Tätigkeit erlernt werden muss – zum Beispiel mit Hilfe der Lehrkraft des Kindes. Für das betreffende Kind kann die Begleitung durch ungeschultes Personal zum Sicherheitsrisiko werden – etwa, wenn das Kind falsch getragen oder der Kopf nicht gestützt wird.

Forderungen