Fachkraftquote in Pflegeheimen und Eingliederungshilfe reformieren
Wir fordern die Abkehr von der starren Fachkraftquote in stationären Pflegeeinrichtungen. Die Quotenregelung muss auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Rothgang-Studie schnellstmöglich in ein neues Personalbemessungsinstrument für die Langzeitpflege überführt werden. Die aktuelle Fachkraftquote von 50 Prozent in stationären Pflegeeinrichtungen bringt mehr Probleme, als sie löst. Im Leistungsrecht wird bereits an einer wissenschaftsbasierten Vergütungslogik gearbeitet. Es wird nun höchste Zeit, dass das Ordnungsrecht in Bayern entsprechend nachzieht. Deshalb fordern wir die Staatsregierung dazu auf, die Fachkraftquote nach § 15 (1) 2 AVPfeWoqG schnellstmöglich entsprechend den Ergebnissen dieser Studie zu reformieren und ein neues Personalbemessungsinstrument für die Langzeitpflege zu erarbeiten.