Entlastung: FDP setzt höhere Freibeträge durch
Der Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag sollen 2024 stärker als geplant steigen. Für die Freien Demokraten ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung der kalten Progression.
Bereits im September hatte Bundesfinanzminister und FDP-Chef Christian Lindner zusätzliche Anhebungen der Freibeträge in Aussicht gestellt, die über die im Inflationsausgleichsgesetz vorgesehenen Beträge hinausgehen – nun konnte innerhalb der Bundesregierung eine Einigung erzielt werden. So soll der steuerliche Grundfreibetrag zum 1. Januar 2024 auf 11.784 Euro steigen. Der Grundfreibetrag definiert die Höhe, bis zu der das Einkommen unversteuert bleibt. Gute Nachrichten auch für Familien: Der Kinderfreibetrag, der dazu dient, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen, wird ebenso höher als bislang vorgesehen angesetzt. Künftig sollen pro Kind 6.612 Euro vom zu versteuernden Einkommen der Eltern abgezogen werden können.
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Mit diesen Maßnahmen unterstreichen die Freien Demokraten ihren Anspruch, die arbeitende Mitte der Gesellschaft zu entlasten und setzen einen weiteren Schritt zum Abbau der kalten Progression; diese träte dann ein, wenn Löhne an die Inflation angepasst werden, Freibeträge und Eckwerte des Einkommensteuertarifs aber nicht mitziehen. In der Folge würden Reallöhne sinken und die Steuerlast steigen. Um diese Form der „schleichenden“ Steuerhöhung zu verhindern, hatte Bundesfinanzminister bereits im vergangenen Jahr erfolgreich eine Anpassung der Steuerlast an die Preisentwicklung durchsetzen können. Seit 2023 profitieren rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger von der Entlastungsmaßnahme.