Aktives Wahlrecht ab 16 für Kommunal-, Bezirks- und Landtagswahlen

Wir streben in Bayern das aktive Wahlrecht für Kommunal-, Bezirkstags- und Landtagswahlen bereits ab 16 Jahren an. In einer immer älter werdenden Gesellschaft ist es umso wichtiger, auch die politischen Interessen junger Menschen zu berücksichtigen. Nur so lässt sich eine angemessene und ausgewogene Repräsentation gewährleisten. In Zukunft wird es auch keinem 16- und 17-Jährigen mehr zu erklären sein, warum er bei Europawahlen mitwählen darf – bei der Gemeinderatswahl vor Ort aber nicht.

Forderungen