Verfahrensbeschleunigung durch Legalplanung

Wir fordern eine stärkere Nutzung des Instruments der Legalplanung. Neben dem bisherigen Einsatz in Fällen von Planfeststellungsverfahren soll es auch in Bayern für Projekte von überragendem Gemeinwohlinteresse im Einzelfall öfter zum Einsatz kommen. Dafür muss aber auch der Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht geschaffen werden, der diese Entscheidungen überprüft. Legalplanung bezeichnet die Genehmigung eines konkreten Vorhabens unmittelbar durch Gesetz, statt wie im Regelfall durch einen Verwaltungsakt. Verfahren können so beschleunigt werden. Dies halten wir in Ausnahmefällen für zulässig, wenn es ein überragendes Gemeinwohlinteresse gibt. Die Legalplanung kann auch vorläufige Baugenehmigungen mit staatlicher Haftungsübernahme vorsehen. Legalplanung darf aber nicht zum Dauerzustand werden und nicht dazu führen, dass die dringend nötige Beschleunigung regulärer Verfahren vernachlässigt wird. Auch bei der Legalplanung sollte zudem der Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht offenstehen. Dort fordern wir die Einrichtung eines neuen Senats, der sich ausschließlich mit Planungsentscheidungen beschäftigt.

Forderungen