„Räume mit besonderem Handlungsbedarf“ reformieren

Wir wollen die bedeutsame Kategorie der „Räume mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH) im Landesentwicklungsplan neu aufsetzen. Zu den RmbH sollen künftig nur noch Gemeinden mit herausstechenden Problemlagen zählen. So können staatliche Fördermittel gezielt verteilt werden – und nicht nach dem Gießkannenprinzip.

Forderungen