KLEIN: Über 116 Millionen Euro für Bayerns Unternehmen und Kulturwirtschaft
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner heutigen Sitzung Gelder aus den Härtefallregelungen des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) sowie für die Kulturwirtschaft freigegeben. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der FDP Bayern und Obmann der FDP-Fraktion im Haushaltsausschuss Karsten Klein:
„Insgesamt haben wir heute 750 Millionen Euro freigegeben. Von diesen Geldern werden gemäß Schlüssel über 116 Millionen Euro nach Bayern fließen und stehen dann hälftig für die Unterstützung von KMUs und Kulturwirtschaft zur Verfügung.“
Die Mittel stammen aus den Härtefallregelungen des Bundes im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Damit sollen Unternehmen und Kulturbetriebe, die trotz Strom- und Gaspreisbremse besonders stark von den gestiegenen Strom- und Gaspreissteigerungen betroffen sind, unterstützt werden. Die Länder sind nun dafür zuständig, die Auszahlung der Mittel abzuwickeln.
„Als Ampel-Koalition war es uns wichtig, bei der Entlastung von gestiegenen Energiepreisen möglichst alle Betroffenen einzuschließen. Das setzen wir nun um und kommen damit unseren finanziellen Verpflichtungen auf Bundesebene nach“, erklärt Klein. Dadurch bekommen die Länder die Möglichkeit, sich auf ihre finanziellen Zuständigkeiten zu konzentrieren, etwa bei der Kinderbetreuung oder der Krankenhausinfrastruktur. „Hier muss die Staatsregierung handeln, anstatt immer mit dem Finger nach Berlin zu zeigen. Jeder muss seine Hausaufgaben machen, die Ampel-Koalition liefert“, so der Haushaltspolitiker.
Hintergrund:
Am 25. November 2022 wurden im Rahmen einer Sonder-Konferenz der Wirtschaftsministerinnen und -minister der Länder die Eckpunkte für eine Härtefallregelung für KMUs beschlossen.
Im Regelfall sollen KMUs, die nachgewiesene Härtefälle sind, eine weitere Abschlagzahlung für Gas/Strom erstattet bekommen. Voraussetzung ist, dass die beantragenden Unternehmen bereits im Zeitraum Juni bis November 2022 für mindestens drei Monate von einer Vervierfachung der Preise bei Gas/Strom betroffen waren. In besonderen Härtefällen wird auch eine Unterstützung während der Laufzeit der Preisbremsen möglich sein. Hierfür müssen ebenfalls eine Vervielfachung der Preise und zusätzlich noch eine besondere Energieintensität nachgewiesen werden.
Somit stellt der Bund den Bundesländern eine entsprechende Summe zur Verfügung, um die zahlreichen KMUs in Deutschland finanziell zu unterstützen, damit sie besser durch die Krise kommen. Die Bundesländer organisieren lediglich die Antragstellung und Abwicklung für die empfangsberechtigten KMUs.
Der Bund hat sich bereit erklärt, für eine solche Regelung über den WSF eine Milliarde Euro zur Verfügung zu stellen. Am 25. Januar 2023 wurden davon 375 Millionen Euro freigegeben, von denen 58,125 Millionen Euro nach Bayern fließen werden.
Auch für die Kultur wurde eine Härtefallregelung im Rahmen des WSF erarbeitet. Aus dem Haushaltstitel sollen Hilfen für Kultureinrichtungen, Kulturveranstalter und Einrichtungen aus dem Zuständigkeitsbereich der BKM, im Zusammenhang mit dem Anstieg und dem hohen Niveau der Preise für Erdgas, Fernwärme und netzbezogenen Strom oder durch Aufwendungen für die Bevorratung anderer Heizmittel (beispielsweise Öl, Holzpellets), einschließlich Abschlagszahlungen, finanziert werden. Hier steht ebenfalls eine Milliarde Euro zur Verfügung, von der nun 375 Millionen Euro freigegeben wurden, davon 58,125 Millionen Euro für den Freistaat Bayern.