FDP Bayern: Haushalt ist auf Sand gebaut – Söders Staatsregierung verschleiert Pensionslasten bewusst
München, 23. April 2026. Zum heutigen Beschluss des Doppelhaushalts 2026/2027 kritisiert die FDP Bayern scharf, die Staatsregierung habe dem Gesetzgeber wichtige Informationen vorenthalten, um die eigene Bilanz zu schönen. So habe sie erst kürzlich bewusst eine bisher geltende Pflicht streichen lassen, dem Landtag über die zukünftige Haushaltsbelastung durch Beamtenpensionen zu berichten.
Dazu erklärt der Landesvorsitzende der FDP Bayern und ehemalige Landtagsabgeordnete, Matthias Fischbach:
„Bayerns Landtag darf einen so wichtigen Doppelhaushalt nicht im Blindflug beschließen. Das ist unverantwortlich, denn das Damoklesschwert der Pensionslasten schwebt unübersehbar über den Staatsfinanzen. Schon heute verschlingen die Beamtenpensionen 7,8 Milliarden Euro im Jahr, Tendenz demografisch stark steigend. Gerade weil der Doppelhaushalt den Freistaat über zwei Jahre bindet, wäre jetzt der Zeitpunkt gewesen, die Reserven deutlich aufzustocken und Reformoptionen offen zu prüfen. Stattdessen streicht die Staatsregierung die Zuführung zum Pensionsfonds im zweiten Jahr auf null Euro und verweigert jede Projektion über 2027 hinaus. Das ist keine solide Haushaltspolitik, das ist Flucht vor der Verantwortung — auf Kosten unserer Kinder und Enkel."
Hintergrund:
• Die Versorgungsbezüge im Haushalt 2026 liegen bei 7,82 Mrd € — fast ein Viertel aller Personalausgaben.
• Art. 7 Abs. 4 des Bayerischen Versorgungsrücklagengesetzes verpflichtete die Staatsregierung, zu Beginn jeder Legislaturperiode einen Versorgungsbericht vorzulegen. Diese Pflicht wurde seit Oktober 2023 nicht erfüllt.
• Erst im März 2026 hat die CSU/FW-Mehrheit die Berichtspflicht durch § 21 des Vierten Modernisierungsgesetzes (GVBl. 2026 S. 75) ersatzlos aufgehoben.
• In der Regierungsbegründung zur Aufhebung heißt es wörtlich, der Bericht sei „unerlässlich" und diene „der Transparenz staatlichen Handelns gegenüber dem Haushaltsgesetzgeber sowie der Öffentlichkeit" — er könne künftig aber „anlassbezogen" erstattet werden.
• Die Zuführung an den Bayerischen Pensionsfonds ist seit 2018 nominal unverändert bei 110 Mio €/Jahr — das sind 1,4 Prozent der jährlichen Versorgungsausgaben.
• Der Versorgungsbericht des Freistaates Bayern dokumentierte eigentlich alle fünf Jahre die Entwicklung der Beamtenversorgung, die Altersstruktur des Personalkörpers, die Zahl der Versorgungsempfänger und die Projektion der Versorgungsausgaben in mehreren Szenarien. Der letzte Bericht für die 18. Legislaturperiode wurde im Mai 2020 vorgelegt.
Quellen
• Haushaltsgesetz 2026/2027 (Entwurf), Gliederung nach Ausgabearten S. 61: https://www.stmfh.bayern.de/haushalt/20262027e/
• 4. Modernisierungsgesetz Bayern vom 26. März 2026, GVBl. 2026 S. 75, § 21 (Aufhebung Art. 7 Abs. 4 BayVersRücklG): https://www.verkuendung-bayern.de/gvbl/2026-75/
• Versorgungsbericht des Freistaates Bayern für die 18. Legislaturperiode, StMFH, Mai 2020