FDP Bayern fordert Staatsregierung auf, den Vermittlungsausschuss mit dem Bundesrat zum Krankenkassen-Spargesetz anzurufen
Der Deutsche Bundestag stimmt heute abschließend über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab, mit dem die Bundesregierung die Finanzlücke der gesetzlichen Krankenversicherung schließen will. Die Rechnung zahlen neben Arztpraxen und Kliniken vor allem die Hersteller von Arzneimitteln, Impfstoffen und Medizintechnik – eine Branche, die gerade in Bayern zehntausende Arbeitsplätze sichert. Die FDP Bayern, die bereits zur ersten Lesung eine grundlegende Strukturreform statt kurzfristiger Sparpakete gefordert hatte, verlangt von der Staatsregierung, noch heute im Bundesrat den Vermittlungsausschuss anzurufen. Kristine Lütke, Landesschatzmeisterin der FDP Bayern und ehemalige Obfrau der FDP-Bundestagsfraktion im Gesundheitsausschuss, erklärt dazu:
„Seit Jahren werden echte Strukturreformen blockiert – jetzt versucht die Bundesregierung, die außer Kontrolle geratenen Kosten mit Flickschusterei auf dem Rücken von Patienten und Herstellern einzufangen. Wenn die Herstellerrabatte auf Medikamente auf 15,5 Prozent steigen, kommen neue Therapien später oder gar nicht mehr nach Deutschland. Bei Impfstoffen friert die Bundesregierung die Preise bis 2030 ein und wundert sich, dass niemand mehr eine Produktionshalle bei uns baut. Und wer nicht in der Nähe einer Uniklinik wohnt, wartet künftig länger auf neue Behandlungsmethoden – das trifft den ländlichen Raum in ganz Bayern. Markus Söder redet gern vom Hightech-Standort Bayern – heute im Bundesrat kann er beweisen, ob er ihn auch verteidigt.”
Hintergrund: Der Bundestag stimmt am 10. Juli 2026 in 2./3. Lesung über das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) ab, der Bundesrat berät am selben Tag abschließend. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig; die Länderkammer kann jedoch den Vermittlungsausschuss anrufen. Die Parlamentsfassung sieht u. a. einen festen Herstellerabschlag von insgesamt 15,5 Prozent, einen auf 9 Prozent erhöhten Impfstoffabschlag mit Preismoratorium bis Ende 2030 sowie Einschränkungen bei neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) vor. Quellen: BT-Drs. 21/7023 (https://dserver.bundestag.de/btd/21/070/2107023.pdf); vfa-Berechnungen (https://www.vfa.de/de/gesundheit-versorgung/versorgung-qualitaet/gkv-bs…).