Eidesstattliche Erklärung über Vorstrafen? Liberale warnen vor Generalverdacht gegen Studienbewerber
Bayerns Hochschulen sollen von Studienbewerbern künftig eine Versicherung an Eides statt verlangen dürfen, um Vorstrafen zu prüfen. Eine Beschränkung auf begründete Einzelfälle sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Das steht in der Novelle des Hochschulinnovationsgesetzes, die der Landtag heute Nachmittag in Erster Lesung berät. Die FDP Bayern und die Liberalen Hochschulgruppen (LHG) Bayern fordern, diese Regelung zu streichen.
„Wer sich für ein Studium einschreiben will, soll womöglich erst an Eides statt erklären, dass er nicht vorbestraft ist. Das ist eine Auskunftspflicht durch die Hintertür“, sagt Simon Gritzmann, Landesvorsitzender der Liberalen Hochschulgruppen Bayern und Mitglied im Landesvorstand der FDP Bayern. „Hochschulen sind Orte der Bildung und keine Ermittlungsbehörden.“
Nach dem Entwurf kann die Einschreibung verweigert werden, wenn jemand wegen einer vorsätzlichen Straftat zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde und sich daraus eine Gefährdung des Studienbetriebs „abzeichnet“. Gemeint sind laut Begründung „insbesondere extremistische“ Straftaten. Um das zu klären, darf die Hochschule Nachweise bis hin zur eidesstattlichen Versicherung verlangen. Ein Führungszeugnis anzufordern, werde „wegen des damit verbundenen Aufwands allerdings regelmäßig ausscheiden“, schreibt die Staatsregierung in der Begründung. Stattdessen sollen die Bewerber selbst Auskunft geben. Wer dabei falsche Angaben macht, macht sich strafbar.
„Bildung ist ein Bürgerrecht. Die Bayerische Verfassung gibt jedem den Anspruch auf eine Ausbildung, die seinen Fähigkeiten entspricht. Das gilt auch für Menschen, die einen Fehler gemacht und ihre Strafe dafür bekommen haben“, sagt Matthias Fischbach, Landesvorsitzender der FDP Bayern. „Ein Studium ist oft der beste Weg zurück in ein geordnetes Leben. Diesen Weg darf der Staat nicht pauschal versperren.“
„Natürlich müssen unsere Hochschulen genau hinschauen, wenn Gewalt oder Hetze auf den Campus getragen wird. Wer dagegen vorgeht, hat uns an seiner Seite“, so Fischbach weiter. „Aber die eidesstattliche Erklärung ist dafür das falsche Mittel. Die Regel zielt vor allem auf Extremisten, also auf Menschen, die unseren Staat und seine Gesetze ablehnen. Ausgerechnet von ihnen erwartet die Staatsregierung, dass sie sich an das Gesetz halten und wahrheitsgemäß Auskunft geben. Wer den Rechtsstaat verachtet, schreibt einfach ‚nicht vorbestraft‘ hin. Am Ende trifft die Regel nur die Ehrlichen. Gibt es einen begründeten Verdacht, muss die Hochschule ihm im Einzelfall nachgehen. Jeden Studienanfänger vorsorglich nach Vorstrafen zu fragen, passt nicht zu einem liberalen Rechtsstaat.“
Hinzu kommt der Datenschutz. Bei einem Cyberangriff auf die LMU München im September waren nach Angaben der Universität rund 600.000 Datensätze aus 50 Jahren Einschreibung betroffen, darunter Adressen und teils Bankdaten. „Erst vor gut vier Wochen sind bei der LMU vermutlich die Einschreibedaten von 600.000 Menschen abgegriffen worden. Und jetzt sollen die Hochschulen auch noch Angaben über Vorstrafen sammeln“, sagt Gritzmann. „Solche Daten gehören zu den sensibelsten überhaupt. Was gar nicht erst erhoben wird, kann auch nicht gestohlen werden.“
FDP Bayern und Liberale Hochschulgruppen Bayern fordern den Wissenschaftsausschuss des Landtags auf, die eidesstattliche Versicherung im weiteren Verfahren aus dem Gesetzentwurf zu streichen.