Keine Stigmatisierung von psychisch Kranken

Wir kämpfen gegen die Stigmatisierung von psychisch Kranken. Aus diesem Grund werden wir den Artikel 27 Absatz 4 BayPsychKHG umgehend streichen. Dieser schreibt bei Entlassung aus einer psychiatrischen Unterbringung eine „personenbezogene Meldung“ an die Polizei vor. Ein Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, das seinen Namen wirklich verdient, darf solchen pauschalen Unterstellungen jedoch keinen Raum geben. Auch ganz allgemein muss der Stigmatisierung und Kriminalisierung psychischer Erkrankungen der Kampf angesagt werden. Zur angemessenen Unterstützung von Betroffenen braucht Bayern flächendeckend ausreichend und wohnortnahe psychiatrische Angebote. Insbesondere gilt das für Angebote für Kinder und Jugendliche, aber auch für Kriegsflüchtlinge. Hier müssen fremdsprachige Angebote ausweitet werden. Eine angeordnete Unterbringung ohne strafrechtlich relevanten Hintergrund muss in erster Linie der Genesung dienen. Die Wahrung von Bürgerrechten sollte dabei künftig noch engmaschiger überwacht werden.

Forderungen