Bürgerrechte und Datenschutz im Internet gewährleisten
Wir fordern mehr Transparenz der Behörden und besseren Datenschutz für die Bürgerschaft. Mit einem bayerischen Informationsfreiheitsgesetz wollen wir für Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch auf Einsicht in staatliche Prozesse schaffen. Vorbild dafür ist das seit 2006 bestehende Bundesinformationsfreiheitsgesetz. Ein entsprechendes Gegenstück auf Landesebene fehlt bislang. Das Auskunftsrecht im Bayerischen Datenschutzgesetz führt aktuell nicht zur Informationsfreiheit und der notwendigen Transparenz, da es ein „berechtigtes Interesse“ voraussetzt. Ein moderner, demokratischer Rechtsstaat muss nach unserer Überzeugung gläserner sein als seine Bürger. Er muss sein Handeln offenlegen können. Daher braucht Bayern – wie der Bund und viele andere Bundesländer auch – ein eigenes Informationsfreiheitsgesetz. Aufgeschlossenheit und Optimismus mit Blick auf neue digitale Möglichkeiten und Geschäftsmodelle müssen mit einem umfassenden Datenschutz und dem Schutz der Bürgerrechte im Internet einhergehen. Eine „Überwachungs-Gesamtschau“ oder „Überwachungs-Gesamtrechnung“ ist aufgrund der Zunahme der Überwachungsmöglichkeiten dringender denn je. Wir stehen ohne Wenn und Aber für die informationelle Selbstbestimmung.