Wir stehen ohne wenn und aber an der Seite der Verteidiger der Freiheit Europas!

Am heutigen Jahrestag des Überfalls der Russischen Föderation auf die Ukraine gedenken wir den Opfern in diesem Krieg. Der völkerrechtswidrige Angriff brachte Leid über die ukrainische Bevölkerung – aber der Diktator Putin zwingt auch sein eigenes Volk in diesen Krieg.

Für uns ist weiterhin klar: Wir unterstützen die Ukraine nicht nur so lange wie nötig, sondern wir wollen helfen, dass sie diesen Krieg gewinnen kann. Alleine der Bund hat bis Ende 2023 die Ukraine mit humanitärer, finanzieller und militärischer Hilfe in Höhe von 28 Mrd. € unterstützt. Der Deutsche Bundestag hat die Mittel für die militärische Unterstützung der Ukraine für das Jahr 2024 von vier auf mehr als sieben Milliarden Euro erhöht. Deutschland ist in absoluten Zahlen nach den USA der zweitgrößte Unterstützer der Ukraine im Bereich der Militärhilfe und wird für die Ukraine immer ein verlässlicher Partner bleiben. Es hat eine koordinierende Rolle bei der militärischen Unterstützung der Ukraine und die gemeinsame Führung der Capability Coalition zur Luftverteidigung mit Frankreich. Deutschland unternimmt Anstrengungen zur gemeinsamen Beschaffung etwa von Artilleriemunition, auch mit dem Ziel des Ausbaus der verteidigungsindustriellen Kapazitäten. Es unterstützt den Aufbau von Strukturen in Nachbarländern der Ukraine zur Wartung und Reparatur von in der Ukraine eingesetztem Militärgerät, die grundsätzlich auch durch andere Länder genutzt werden können. Insbesondere die deutschen Beiträge zum Ausbau der ukrainischen Luftraumverteidigung sind von großer Bedeutung für den Schutz der Zivilbevölkerung und der kritischen Infrastruktur der Ukraine. Dennoch ist die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert, ihren Beitrag für den Frieden in der Ukraine zu steigern und damit ihrer europäischen Verantwortung gerecht zu werden sowie sich bei ihren europäischen Partnern für eine Erhöhung ihres Beitrags einzusetzen. Wir sind davon überzeugt, dass gemeinsam Stärke zeigen, die einzige Antwort ist, die Putin am Ende versteht. Der russische Präsident will keinen Frieden, er verfolgt eine Revanchismus-Strategie, die von Hass, Eitelkeit, Komplexen gegenüber der freien Welt genährt wird.

Wir fordern weiterhin die Bundesregierung auf mehr Verlässlichkeit und mehr Entschlossenheit zu zeigen. Sie muss sich von ihrem weiterhin existierenden restriktiven Kurs bei den Waffenlieferungen an die Ukraine verabschieden. Die Bundesrepublik muss alle Anstrengungen unternehmen, die Ukraine zu unterstützen, und das ohne Verzögerungen. Die Formel hierfür soll lauten:

Mehr und schneller.

Deutschland muss qualitativ hochwertige und wirksame Waffensysteme an die Ukraine liefern – mehr und schneller. Für die FDP Bayern gehören auch die „Taurus“-Marschflugkörper zu den Waffensystemen, die die Bundesregierung schnell und in ausreichender Menge an die Ukraine liefern muss. Zugesagte Munitionslieferungen müssen von den Partnern rasch zur Verfügung gestellt werden, die europäische Verteidigungsindustrie dringend ertüchtigt und ausgeweitet werden.

Nur wenn wir wirklich ohne wenn und aber an der Seite der Verteidiger der Freiheit Europas stehen, sind auch wir sicher. Daher muss das Bundeskanzleramt nachhaltig seine „Bedenkenträger-Haltung“ ablegen und schnelle Hilfe zulassen. Dies gilt umso mehr, wenn die USA möglicherweise als verlässlicher Partner für die Ukraine im Wahlkampf oder aber durch eine Wahl eines Präsidenten Trumps droht auszufallen.

Gleichzeitig gilt es aber auch schon heute an den Wiederaufbau zu denken. Wir möchten, dass die Ukraine so bald als möglich Mitglied der Europäischen Union werden kann. Dafür müssen wir aber schon heute an eine Zeit nach dem Krieg denken und den Wiederaufbau planvoll vorbereiten. Uns sind dabei folgende Punkte wichtig:

  1. Wiederaufbau und europäischen Integrationsprozess verbinden

Beim Wiederaufbau gilt es, von Beginn an die Anforderungen des europäischen Integrationsprozesses zu berücksichtigen. Dies beinhaltet auch eine starke Rolle der EU und ihrer Institutionen in der internationalen Wiederaufbauarchitektur sowie die Berücksichtigung der Kopenhagener Kriterien für eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union und der Standards des EU-Binnenmarktes. Wir wollen den Wiederaufbau auch dafür nutzen, den Weg der Ukraine in die Europäische Union konsequent zu unterstützen

  1. Die Rolle von Privatkapital beim Aufbau des Wirtschaftsstandortes Ukraine stärken

Der Wiederaufbau der Ukraine ist nicht nur eine entwicklungspolitische Aufgabe, sondern wird vor allem auch zum Ziel haben müssen, die Ukraine als attraktiven Wirtschaftsstandort für ausländische Unternehmen und Investitionen wiederherzustellen. Daher ist es unerlässlich, den Wiederaufbau auch unter enger Einbeziehung von Privatkapital und unternehmerischer Expertise zu gestalten. Die Ukraine verfügt über aussichtsreiche Wirtschaftssektoren, wie zum Beispiel den Landwirtschafts- und IT-Sektor, die beim Wiederaufbau besondere Berücksichtigung finden sollten. Gleiches gilt für den Energiesektor und den Ausbau der Erneuerbaren Energien als wichtiger Bestandteil im ukrainischen Energiemix.

  1. Reformorientierten Ansatz beim Wiederaufbau zugrunde legen

Nach der „Lugano-Deklaration“ vom 5. Juli 2022 zum Abschluss der Ukraine Recovery Conference (URC 2022) soll der Wiederaufbau des kriegszerstörten Landes nach sieben Prinzipien erfolgen. Danach müssen Transparenz und „good governance“ essenzielle Kriterien für den Wiederaufbau sein.

Der Wiederaufbau selbst muss treibende Kraft für weitere Reformen in allen staatlichen und privaten Lebensbereichen der Ukraine sein. Hierbei kommen der Justizreform und der Bekämpfung der Korruption durch unabhängige Institutionen höchste Priorität zu, wie auch der Dezentralisierung, Subsidiarität und guten Unternehmensführung zentrale Bedeutung beigemessen wird.

  1. Eingefrorenes russisches Vermögen zu Reparationszahlungen heranziehen

Die Russische Föderation und das kleptokratische Putin-Regime sind alleiniger Aggressor in diesem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine und damit auch für das kriegsbedingte Leid und die enormen Schäden in der Ukraine verantwortlich. Vor diesem Hintergrund ist nicht vermittelbar, dass nur Gelder der Ukraine und ihrer Verbündeten für den Wiederaufbau eingesetzt werden, während der russische Aggressor nicht für die durch ihn verursachten Schäden aufkommen muss. Daher sind die G7-Staaten und die dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) angehörenden Staaten aufgefordert, nach allen rechtsstaatlichen Möglichkeiten zu suchen, das eingefrorene russische Staatsvermögen sowie die Eigentümer gesperrter russischer Privatvermögenswerte, sofern sie eine (Mit-)Verantwortung für den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg trifft oder aus diesem einen Vorteil gezogen haben, für den Wiederaufbau der Ukraine sicherzustellen und einzusetzen. Auf eine entsprechende einheitliche Linie im europäischen und internationalen Rahmen sowie auf entsprechende praktikable europäische und nationale Rechtsgrundlagen sollte die Bundesregierung hinarbeiten.

  1. Finanzierungsinstrumente für den Ukraine-Wiederaufbau konsolidieren

Im März 2023 schätzte die Weltbank in einem gemeinsamen Bericht mit der ukrainischen Regierung, der Europäischen Union und den Vereinten Nationen die Kosten für den Wiederaufbau der kriegsversehrten Ukraine gegenwärtig auf 411 Milliarden US-Dollar. Der ukrainische Ministerpräsident Denis Schmihal bezifferte diese in einem weitergehenden Plan auf der URC 2022 in Lugano bereits auf 750 Milliarden US-Dollar. Klar ist, dass für den Wiederaufbau der Ukraine beträchtliche Mittel benötigt werden. Seit Kriegsbeginn betragen die deutschen Unterstützungsleistungen für die Ukraine mehrere Milliarden Euro. Deutschland wird die Ukraine auch weiterhin signifikant beim Wiederaufbau unterstützen. Als Gastgeber der Ukraine-Wiederaufbaukonferenz 2024 muss Deutschland Schwierigkeiten der regierungsinternen Koordinierung ausräumen, um ein effizientes und zielgerichtetes Handeln der Bundesregierung zu gewährleisten. Ziel Deutschlands als Gastgeber dieser Konferenz muss es sein, eine Konsolidierung und ein enges Ineinandergreifen der eingerichteten europäischen und internationalen Finanzierungsinstrumente anzustreben. Diese Konsolidierung der verschiedenen Instrumente auf EU- und G7-Ebene aber auch im Rahmen von Weltbank und Europäischer Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) ist insbesondere für den Einbezug des Privatsektors in die Wiederaufbaufinanzierung zentral.

6. Militärhilfe im für die Verteidigung und Wiederherstellung der vollständigen territorialen Integrität und Souveränität der Ukraine erforderlichen Maße bereitzustellen;

7. die in der Sicherheitsvereinbarung vom 16.02.2024 bekundete langfristige militärische Unterstützung für die ukrainischen Sicherheits- und Verteidigungskräfte bereitzustellen, um die territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen in vollem Umfang wiederherzustellen, dies beinhaltet die Lieferung von zusätzlich erforderlichen weitreichenden Waffensystemen und Munition, um die Ukraine einerseits in die Lage zu versetzten, völkerrechtskonforme, gezielte Angriffe auf strategisch relevante Ziele weit im rückwärtigen Bereich des russischen Aggressors zu ermöglichen und andererseits die Landstreitkräfte mit der Lieferung von gepanzerten Kampfsystemen und geschützten Fahrzeugen weiter zu stärken; dabei ist bei Abgabe aus den Beständen der Bundeswehr eine sofortige Nachbeschaffung einzuleiten.

8. sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass die notwendigen Ersatzteile für alle gelieferten Rüstungsgüter in ausreichender Anzahl für die Instandsetzung geliefert werden, um die Durchhaltfähigkeit der Ukraine zu ermöglichen.

9. die eigenen Kapazitäten für die Rüstungs- und Munitionsproduktion mittels langfristiger Abnahmezusagen und Verpflichtungsermächtigungen zu erhöhen sowie international nachhaltig abzustimmen, um die Ukraine mit den benötigten Rüstungsgütern versorgen, die Instandsetzung und Wartung gelieferter Güter sicherstellen und die ausgelieferten Güter für die Ukraine für die Bundeswehr schnellstmöglich nachbeschaffen zu können. Dies beinhaltet auch den Zukauf von Munition und die Bereitschaft, die Produktion von dringend benötigter Munition durch deutsche Rüstungsunternehmen in der Ukraine mittels entsprechender Investitionsvereinbarungen zu unterstützen.