Wettbewerb auf dem Feld der Daseinsvorsorge

Beschluss des Präsidiums vom 29.6.2016 Kommunen tragen vielfach Verantwortung dafür, dass Leistungen, die der Daseinsvorsorge zugerechnet werden, zuverlässig und preiswert zur Verfügung stehen. Dafür werden Kommunen erhebliche Spielräume für eigenwirtschaftliche Tätigkeit zugestanden. Diese Spielräume dürfen nicht genutzt werden, um erfolgreich privatwirtschaftlich erbrachte Leistungen zu rekommunalisieren. Ebenfalls abgewehrt werden müssen Veränderungen im Ordnungsrahmen, die den Kommunen weitere, bisher erfolgreich am Markt bediente Felder zugänglich machen, ohne dass sie dabei Wettbewerbsregeln beachten müssten. Die Kommunen sollen den Zugriff auf die elemtaren Grundlagen der Grundversorgung (z.B. Trinkwasser) nicht veräußern. Zugriff bedeutet jedoch nicht zwingend, dass die Kommunen alle Leistungen auch selbst z.B. durch ihre Stadtwerke erbringen muss. Private Unternehmen dürfen nicht aus dem Markt gedrängt, Marktanteile nicht kommunalisiert werden, nur um kommunale Kassen zu füllen. Der Wettbewerb, der dafür sorgt, dass öffentliche Dienstleistungen immer besser, effizienter und preisgünstiger angeboten werden, muss auch in der Daseinsvorsorge zum Tragen kommen, um im Sinne von Privatwirtschaft und Verbrauchern angemessene Preise und Gebühren für öffentliche Leistungen zu gewährleisten und Qualitäten von Standorten zu sichern.
  • Der Ordnungsrahmen muss sicherstellen, dass notwendige Lösungen vorrangig am Markt gesucht werden und bei besserer oder gleicher Leistungsfähigkeit privatwirtschaftlichen Angeboten Vorfahrt eingeräumt wird. Damit kommt der Effizienz- und Innovationsdruck des Marktes zum Tragen, der erst dazu führt, dass Preise auch auf dem Feld der Daseinsvorsorge nachhaltig beherrschbar bleiben und Leistungen zukunftsgerecht erbracht werden.
  • Der Staat muss ordnungsrechtliche Nachteile für private Unternehmen ausräumen und darf keine neuen Kommunalisierungspotenziale schaffen.
  • Kommunen müssen hoheitliche und gewerbliche Tätigkeit trennen sowie Markt- und Privatisierungspotenziale erkennen und nutzen. Sie dürfen private nicht gegenüber öffentlichen Unternehmen diskriminieren.
  • Aufsichtsbehörden müssen öffentliche Monopolstrukturen nach Effizienzkriterien beaufsichtigen und einen Missbrauch kommunaler Kompetenzen zu Lasten privater Unternehmen verhindern.