Weichen stellen für eine Infrastruktur mit Zukunft
Für die Verkehrswende brauchen Kommunen, Landkreise und kreisfreie Städte die Unterstützung des Bundes. Doch die Förderung zahlreicher, verkehrlich sinnvoller Infrastrukturprojekte in ganz Deutschland scheitert an dem aus den 80er Jahren stammenden standardisierten Bewertungsverfahren, weil der errechnete Faktor unter dem Wert 1 liegt, bei dem eine Förderfähigkeit nach Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz gegeben wäre.
Wir Freie Demokraten Bayern fordern die Bundesregierung deshalb auf, das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu reformieren und das standardisierte Bewertungsverfahren für ÖPNV-Projekte an die heutigen Bedürfnisse anzupassen. In Zukunft müssen neben dem ökonomischen Nutzen auch der ökologische und verkehrliche Nutzen angemessen abgebildet werden.
Konkret fordern wir:
1. Grundlegende Überarbeitung der Bewertungskriterien für den ÖPNV-Ausbau und gleiche Maßstäbe in der Bewertung für ÖPNV und Straßenverkehr.
2. Eine Gesamtbetrachtung von Infrastrukturnetzen statt Einzelbewertung neuer Teilstücke. Die Kosten-/Nutzenberechnung muss bei Erweiterungen sowohl auf das neu zu bauende Teilstück als auch die bereits bestehende Infrastruktur ausgeweitet werden, damit Anschlusseffekte nicht mehr unter den Tisch fallen.
3. Aufwertung der Einsparungen im Bereich der CO2-Emissionen und des Lärmschutzes. Aspekte des Klima- und Umweltschutzes sind mindestens im gleichen Maße wie andere Kriterien zu berücksichtigen.
4. Etablierung des Bewertungsverfahren auch für Baumaßnahmen des Straßenverkehrs. So entsteht Gleichbehandlung zwischen Investitionen in den Schienen- und Straßenverkehr. Zudem setzt sich der beste Verkehrsträger anhand objektiver Kriterien durch.
5. Anhebung der zuwendungsfähigen Kosten. Laut § 4 GVFG sollen grundsätzlich bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig werden, damit der dringend benötigte Ausbau von Schieneninfrastruktur die notwendige Anschubfinanzierung von Land und Bund erhält und Verkehrsprojekte nicht mehr länger von der Finanzsituation einzelner Kommunen abhängen.