Was macht die Kunst? (2011)

61. Ordentlicher Landesparteitag

25./26.09.2010 in Kulmbach

Beschluss zu A 1

Verweisung des Antrages an den Landesvorstand

Behandlung und Beschluss in der Landesvorstandssitzung 2 am 11.03.2011

»Was macht die Kunst?«

»Was macht die Kunst?«

»Prinz, die Kunst geht nach Brot.«

(Gotthold Ephraim Lessing: Emilia Galotti)

Die FDP Bayern setzt sich dafür ein, dass die Kulturförderung des Freistaats Bayern und in den Kommunen transparenter und innovativer gestaltet wird und deshalb gemäß nachfolgenden Kriterien umgebaut wird:

Grundsatzbeschluss zur Differenzierung der Förderkriterien

Die Kunst-Förderung ruht künftig auf drei Säulen:

I. Institutionelle Förderung

II. Projektförderung

III. Breitenförderung

Die Ausgestaltung und Umsetzung gestaltet sich wie folgt:

I. Institutionelle Förderung

Diese bleibt in Höhe und Ausgestaltung unberührt, da Institutionen wie die Münchner Pinakotheken und das Germanische Nationalmuseum in Nürnberg, die Münchner Kammerspiele und das Bayreuther Festspielhaus in ihrer Bedeutung einzigartig sind und durch ihre Größe und Ausgestaltung als ‚Flaggschiffe’ die Bayerische Kultur in die Welt tragen. Dies gilt in Ihrer Einzigartigkeit und Bedeutung für die jeweilige Region auch für kleinere Institutionen wie z.B. die Augsburger Puppenkiste, das Metropoltheater in München oder das Kindertheater Mummpitz in Nürnberg.

II. Projektförderung

Die Besetzung von Jurys zur Vergabe von Projektförderetats hat zwingend alle vier Jahre zu wechseln. Sie sind paritätisch zu besetzen mit Mitgliedern der vergebenden Behörde, Experten und Laien. Niemand kann einem dieser Gremien öfter als zweimal angehören. Grundsätzlich sind alle Vergabeentscheidungen schriftlich zu begründen. Die Besetzung der Gremien und die Vergaberichtlinien und -entscheidungen sind zu veröffentlichen. Die Projektförderung soll regelmäßig 75% der nachgewiesenen Projektkosten nicht übersteigen.

III. Breitenförderung

Private Kulturinitiativen werden zukünftig durch eine neue Institution mit dem Arbeitstitel ‚BayernKultur e.V.’ gefördert. Kernidee dabei ist die Aktivierung und Förderung von privatem Engagement über eine erleichterte steuerliche Anerkennung von Spenden in diesem Bereich. Für viele kulturelle Engagements lohnt sich die Gründung eines eigenen gemeinnützigen Vereins nicht. Schon heute nutzen daher findige Kulturschaffende zum Beispiel bestehende örtliche Sportvereine als Plattform für Ihre Projekte, in dem sie eingeworbene Spendenmittel an diesen spenden lassen und der Verein im Gegenzug entstandene Kosten übernimmt. Der zu gründende BayernKultur e.V. bietet sich Kulturschaffenden als Plattform für eine transparente und rechtlich einwandfreie finanzielle Abwicklung von Kulturprojekten an. Hierzu wird ein Projekt unter Nennung der Idee, der Planung, der Termine und natürlich Verantwortlichkeiten und Budget beim BayernKultur e.V. angemeldet und im Internet veröffentlicht. Förderungswürdige Projekte im Sinne von BayernKultur e.V. können nur Projekte sein, die

folgende Bedingungen erfüllen:

  • sie sind öffentlich
  • sie unterstützen/fördern Kunst & Kultur in Bayern
  • Verfassungstreue gem. der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums 58 des Innern

Die Projektbeteiligten haben nun die Möglichkeit, Spendengelder zweckgebunden für dies Projekt einzuwerben und auf ein Konto des BayernKultur e.V. einzuzahlen. Der Spender erhält hierfür eine steuerlich wirksame Spendenquittung. Der Projektveranwortliche wiederum hat nun die Möglichkeit, Projektkosten gegen Nachweis durch den BayernKultur e.V. tragen zu lassen. Selbstverständlich immer nur bis zur Höhe der eingegangenen Spendengelder. Projektkosten sind im Budgetplan aufzuführen und mit Belegen nachzuweisen. Bewirtungskosten werden nicht übernommen.

Personalkosten werden nur übernommen für:

  • sozialversicherungsrechtlich angemeldete Mitarbeiter
  • freie Mitarbeiter, die ihr Einkommen als Einkünfte aus selbständiger Arbeit versteuern
  • nachgewiesene Aufwandsentschädigungen pro Tag bis zur Höhe eines Tagegeldes bei

eintägigen Inlandsdienstreisen ab einer mehr als 12-stündigen Dauer gem. Art. 3 Abs. 2 BayRKG, z.Zt. 15,- € . Auch diese „Ein- und Auszahlungen“ werden auf der Website des BayernKultur e.V. veröffentlicht. BayernKultur e.V. hat das Recht, Projekte abzulehnen, die den o.g. Erfordernissen nicht entsprechen. Eine Ablehnung inkl. Begründung wird ebenfalls im Web veröffentlicht.

Ein Missbrauch wird verhindert durch:

1. Eine nahezu 100%ige Transparenz der Projekte im Web.

2. Persönliche Haftung des Projektverantwortlichen bei Missbrauch.

3. Immer erst Geld eingeworben und eingezahlt sein muss, bevor eine Auszahlung erfolgt.

4. Die Option auf Ablehnung von Projekten, die den genannten Erfordernissen nicht entsprechen.

Neben der Förderung von kulturellem Engagement in Bayern wird BayernKultur weitere Vorteile ermöglichen.

  • Die Website von BayernKultur wird ein umfassender Kulturkalender für Projekte im Freistaat Bayern sein.
  • Nicht abgerufende oder zusätzliche Spendengelder oder ergänzende Mittel der öffentlichen Hand können für Förderpreise eingesetzt werden, was wiederum den Anreiz für eine Anmeldung eigener Projekte bei BayernKultur erhöht. Kostenseitig belastet das Projekt BayernKultur e.V. die Kassen des Freistaates mit
  • einer Anschubfinanzierung für den Aufbau der Organisation und der webbasierten Abwicklungssoftware
  • einer kontinuierlichen Unterstützung für laufende Betriebs- und Personalkosten