Vorfälligkeit von Sozialversicherungsbeiträgen - Bürokratieabbau

Beschluss des 72. Landesparteitags vom 9.4. – 10.4. 2016 in Wolfratshausen Die FDP-Bayern spricht sich dafür aus, die derzeit geltenden Regeln zur Fälligkeit von Sozialversicherungsmeldungen und –beiträgen dahingehend zu ändern, dass Arbeitgeber diese für ihre Beschäftigten, wie vor dem Jahr 2005,erst nach dem Ablauf eines Monats, bspw. bis zum 10. Tag des Folgemonats entrichten müssen. Dadurch entfallen die heutzutage notwendigen Vorabschätzungen, die wiederum nach Vorliegen der endgültigen Gehaltsabrechnungen mit hohem bürokratischem Aufwand korrigiert werden müssen.