Umweltschutz ist Bürgerrecht

Beschluss vom 78. Landesparteitag (16./17. März 2019) in Erlangen Umweltschutz ist Bürgerrecht

A. Artenvielfalt

I. Präambel

Mensch, Tier und Natur teilen sich eine Erde. Aus unserer Fürsorgepflicht gegenüber der Natur und gegenüber der Zukunft für nachfolgende Generationen müssen wir die Diversität, die die Natur bietet, wertschätzen und bewahren. Das gelingt aber nur mit einem rationalen Ansatz, der die unterschiedlichen Interessen miteinander in Einklang bringt. Leitidee muss dabei der Schutz der Ökosysteme sein, denn nur in funktionierenden Systemen können sich Arten vielfältig entwickeln. Allerdings sind auch hierbei die Folgen des Zusammenlebens von Menschen, Tiere und Natur zu beachten. Sowohl die Klimaerwärmung als auch der aktuelle Bevölkerungszuwachs werden in Bayern Auswirkungen auf das Ökosystem haben. Nur wenn wir die Widerstandsfähigkeit und die Anpassungskraft der Natur in Bayern stärken, wird ein langfristiger Erhalt unsere Naturschönheit und insbesondere der bayerischen Artenvielfalt gewährleistet sein. Aus diesem Grund muss für die bayerische Umweltpolitik die Resilienz, also die Widerstandsfähigkeit, der Ökosysteme im Fokus der Aufmerksamkeit stehen. Eine Umweltpolitik kann nur in Zusammenarbeit mit Agrar- und Forstwirtschaft erfolgreich sein (Art. 14 GG Eigentumsgarantie). Zudem fordern wir die Staatsregierung auf, im Herbst 2019 mit einer eigenen Veranstaltungswoche die AICHI-Ziele (Biodiversitätsziele) und ihre Umsetzung in Bayern vorzustellen. Dem muss eine detaillierte Evaluation vorangehen.

II. Beitrag der Landwirtschaft zur Artenvielfalt

In Bayern ist und bleibt die Landwirtschaft ein prägender Faktor für Identität undHeimatverbundenheit, aber auch für Wirtschaft und Umwelt. Dabei sichert in erster Linie die hohe Qualität der Produkte den Markterfolg. Landwirte bewähren sich täglich als Erhalter und Gestalter unserer Natur- und Kulturlandschaft. Damit kommt ihnen eine entscheidende Rolle als Akteure im Bereich der Biodiversität zu. eswegen können und wollen wir mit ihnen gemeinsam für den Erhalt der bayerischen Natur kämpfen. Wir Freie Demokraten begreifen Landwirtschaft nicht als Gegner, sondern als Partner zum Erhalt der biologischen Vielfalt. Wir wollen Anreize zu einer natur- und artenverträglichen Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Flächen setzen und die verschiedenen berechtigten Interessen in einen gerechten Ausgleich bringen. Wir schlagen folgende konkrete Maßnahmen vor:
  • Landwirten, die über geeignete Flächen verfügen und dort Maßnahmen zum Erhalt oder zur Förderung der Artenvielfalt ergreifen, den ökologischen Mehrwert dieser Fläche anzurechnen und so von weiteren zusätzlichen Auflagen abzusehen. Die Anrechnung ökologischen Mehrwerts von Biotopen und ein entsprechender Entfall von Greeningauflagen im Gegenzug kann ein geeigneter Anreiz sein, um Flächen für Biodiversitätsmaßnahmen zu gewinnen. Landwirtschaftlich genutzte wie auch stillgelegte Flächen sollten hierbei jeweils auf ihre Geeignetheit überprüft werden und können innerhalb eines flexiblen betrieblichen "Ökokontos" geführt werden.
  • Gesetzliche Grundlagen zu schaffen, dass auch Land- und Forstwirte betriebliche „Ökokonten“ aufbauen können
  • Landwirtschaftliche Betriebe Biodiversitätmaßnahmen möglichst so integrieren zu lassen, dass sich die Naturschutzmaßnahmen nahtlos in die betrieblichen Abläufe einfügen, statt generelle Bewirtschaftungsverbote auszusprechen.
  • Möglichst integrativen statt segregativen Naturschutz zu fördern, damit Lebensräume und Biotope leichter vernetzt werden können, statt nur Lebensrauminsel zu schaffen.
  • Die schon bestehenden Maßnahmen im Kulturlandschaftsprogramm wie z.B. die Förderung der Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen und die Bereitstellung von Flächen für Struktur- und Landschaftselemente müssen dauerhaft erhalten werden und so den drastischen Rückgang der Offenland-Arten aufzuhalten und dafür Freiflächen wiederherzustellen (karg bewachsene Böden, Heideflächen, Abbruchkanten und unbewachsene Felsen).
  • Innerhalb der landwirtschaftlichen Bildung sind Kenntnisse der Biodiversität und über das Zusammenspiel der Ökosysteme intensiver zu vermitteln.
  • Bessere Wissensvermittlung über Methoden und Aufgaben der Landwirtschaft in der Schule als fächerübergreifende Aufgabe auch in Zusammenarbeit mit den direkt Betroffenen z.B. Landwirten und Umweltforschern.
  • den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unter rationalen Gesichtspunkten zu optimieren und zu reduzieren, indem man a) die Erforschung, Erprobung und insbesondere den Einsatz digitaler Mess- und Ausbringungsmethoden fördert und b) rechtliche Hürden zur Erforschung und Erprobung von agrogentechnischen Maßnahmen beseitigt, wo diese nicht zwingend erforderlich sind. Alle Produkte aus agrogentechnischen Maßnahmen sind für den Endverbraucher transparent und umfassend zu kennzeichnen.
  • Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im privaten Haushalt (Kleingärten) und Staatsunternehmen (Deutsche Bahn) ist in eine Gesamtbetrachtung mit einzubeziehen.
  • im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) innerhalb der zweiten Säule, also im Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) einen Schwerpunkt der Fördermittel auf Umweltleistungen auszurichten und dabei insbesondere das Kriterium des Erhalts und der Förderung der biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Wettbewerbsverzerrungen aufgrund unterschiedlicher ELER-Kriterien zwischen den Bundesländern und EU-Staaten müssen abgestellt werden.
  • Die Einführung eines ökologischen Monitorings wie beim F.R.A.N.Z. – Projekt, um die aktuell schlechte Forschungslage zu verbessern.
  • Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) muss so überarbeitet werden, dass es alle Formen der Landwirtschaft wie Ökolandbau, konventionelle und integrierte Landwirtschaft untersucht und erforscht. Die daraus entstehende Förderung darf nicht nur für Ökolandbetriebe gelten. Auch Betriebe, die sich kein Ökosiegel leisten können oder wollen, können eine sinnvolle Form der Landwirtschaft finden, auch dann, wenn sie nach Ansicht des Bundesministeriums keine ‚andere Form‘ der Nachhaltigkeit verfolgen.
  • Die Kommunen sollen bei der Bepflanzung von Grünflächen auf die besondere Insektenfreundlichkeit der Pflanzen achten.

III. Beitrag der Forstwirtschaft, Fischerei und Jagd zur Artenvielfalt

Die Förster, Fischer und Jäger bilden, neben Landwirten, das Rückgrat einer sinnvollen Biodiversitätspolitik. Sie sind diejenigen, die jeden Tag mit der Natur inVerbindung stehen. Insbesondere Wälder sind für den Erhalt der Biodiversität in Bayern von zentraler Bedeutung. Wir schützen bereits jetzt große Flächen. Diese Form des Umweltschutzes ist wichtig für das Verständnis und den Umgang mit unserer Natur. Aber Naturschutz muss auch in Einklang mit der natürlichen und historischen gewachsenen Beziehung zwischen den Menschen vor Ort und ihrer Umwelt entstehen.
  • Die Wälder im Eigentum der Bayerischen Staatsforsten möglichst verstärkt stufig strukturreich und lichtoffen zu gestalten, so dass Sonnenlicht auch auf den Waldboden gelangen kann. Dies fördert nicht nur die Biodiversität und beugt schädlingsanfälligen Monokulturen vor, sondern es trägt auch zur organischen CO2-Speicherung bei.
  • Anreize schaffen, dass auch Kommunen und Privatwaldbesitzer geeignete Waldflächen in ihrem Eigentum ebenso licht gestalten.
  • Die Wälder mit der Zielsetzung der Nachhaltigkeit zu bewirtschaften. Dazugehört der Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt, aber auch dieNutzung und Produktion von wertvollem Holz (Art. 14 (1) BayWaldG). Kurz- bzw. mittelfristig ist der Umbau der Wälder weg von einseitigen Nadelhölzern hin zu vielfältigen Misch- und Laubwäldern verstärkt anzustreben. Es muss gewährleistet werden, dass die Wälder substanzerhaltend bewirtschaftet werden und dies Substanz nicht durch übermäßige Abholzung dezimiert wird.
  • Eine Gestaltung der Waldwegeränder zu fördern, um kleinstrukturierte Lebensräume mit günstigem Mikroklima für den Aufbau und Erhalt der Artenvielfalt zu unterstützen.
  • Der Waldumbau hin zu klimatoleranten Mischwäldern mit standortangepasste Baumarten ist weiter voran zu treiben. Daneben müssen die schon bestehenden Naturwaldreservate erhalten und weiter gefördert werden.
  • unrentable aber biologisch wertvolle Standorte vorrangig gegenüber wüchsigen Standorten in die Naturschutzkonzepte zu integrieren und in den Nutzungsverzicht zu überführen. Dies sollte auch Fördergegenstand für kommunale und private Wälder sein.
  • Unterstützung regionaler Initiativen zum Erhalt und Aufbau der lokalen Artenvielfalt durch die Jäger und Jagdgenossen.
  • Evaluierung des Bestandes an Rot- und Gamswild, insbesondere in Hinblick auf die Altersstruktur; gegebenenfalls muss das System der Rotwildbezirke und die großräumige Aufhebung der Schonzeiten überarbeitet werden.
  • Angepasstes Populationsmanagement großer Beutegreifer durch Aufnahme in das Jagdrecht. Die Jägerschaft darf für Schäden, die von Wolf, Bär und Luchs verursachen, nicht haftbar gemacht werden.
  • Populationsmanagement von Neozoen, also zugewanderter, nicht heimischer Arten, durch die Aufnahme in das Jagdrecht. Ebenso ist dies bei Kormoranen und Bibern erforderlich.
  • Stoffliche Belastung von Gewässern reduzieren, Hochwasserschutz: Schutz vor Bodenabschwemmung durch Bepflanzung oder bauliche Maßnahmen. Der natürliche Flussverlauf soll erhalten bleiben und Gewässerrandstreifen im Sinne der Biodiversität gepflegt werden. Dabei soll ein dauerhafter Gewässerrandstreifen das Ziel sein, jedoch kein einheitliches Maß festgesetzt werden, da Gewässer individuell im Kontext der Umgebung betrachtet werden müssen.
  • Künstlich geschaffene und nicht mehr exploitierte Standgewässer (z.B. Aushubgruben oder Baggerseen) sind als Ersatzlebensräume anzuerkennen, müssen als Zufluchtsort besonders von gefährdeten Fischarten geschützt und gegebenenfalls renaturiert werden.
  • Dem Sedimenteintrag in Gewässern ist durch geeignete Maßnahmen, wie z.B. durch die Errichtung von Sedimentfängern oder Uferrandstreifen entgegenzuwirken.
  • Fischpopulationen in Fließgewässern sollen wirksam geschützt werden. Einen wesentlichen Beitrag dazu leisten Fischwanderhilfen („Fischtreppen“) an Wasserkraftanlagen. Um deren Funktion für die Fischwanderung zu sichern, müssen ihnen die Kraftanlagenbetreiber notwendige Mindestwassermengen zur Verfügung stellen. Zudem müssen Kraftwerksbetreiber notwendige Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulationen treffen, etwa geeignete Rechensysteme oder Bypassanlagen zum Fischabstieg installieren.
  • Hierzu setzen wir uns für die Definition wirksamer Parameter und Kriterien in Genehmigungsverfahren für Wasserkraftanlagen ein, die mithilfe hinreichender Mindestwassermengen eine zufriedenstellende biologische Funktion von Fischwanderhilfen und mithilfe wirksamer Maßnahmen vor den Kraftwerksturbinen den Schutz von Fischpopulationen sicherstellen, Fließgewässer biologisch durchgängig halten und so Wasserkraft und Fischökologie besser als bisher in Einklang bringen.

IV. Biotope und regionaler Artenschutz

Die Regionen in Bayern sind so vielfältig, dass Umweltpolitik nur dann gelingen kann, wenn sie vor Ort immer wieder neu interpretiert und entwickelt wird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Grenzen ökologischer Regionen zumeist nicht Deckungsgleich mit den Landesgrenzen sind. Aus diesem Grund muss bayerische Umweltpolitik immer häufiger bi- und multilateral, vor allem aber als Teil einer europäischen Umweltpolitik verstanden werden, die wir aktiv mitgestalten und maßgeblich prägen wollen. Ein gutes Beispiel dafür ist die bereits erfolgte Kartierung von Biotopen und Arten im Grünen Band zwischen Bayern und Tschechien. Diese Arbeit werden wir mit dem Ziel, einen rechtlich gesicherten Biotopverbund zu schaffen, fortsetzen: Dies dient der Völkerverständigung, unterstützt Biodiversität und Artenschutz und fördert das Geschichtsbewusstsein der Menschen ebenso wie den sanften Tourismus. Wir schlagen folgende konkrete Maßnahmen vor:
  • Biotope an die Standortgegebenheiten anpassen (z.B. Seggenwiesen erhalten, Moore renaturieren und Heidelandschaft pflegen) und so verschiedene Biotoptypen einrichten. Zahlreiche Moore sind geflutet, viele andere trockengelegt. Wir fordern die Renaturierung der Moore, schließlich sind sie auch erstklassige CO2-Speicher.
  • Anreize entwickeln, um gemeinsam mit kommunalen Körperschaften Biotope und Biotopverbünde zu entwickeln.
  • Dies betrifft vor allem die Einbeziehung des Offenlands, aber auch Wälder und Gewässer. Dabei sollen vor allem auch die Wanderungsbewegungen verschiedener Tierarten, wie das schon z.B. bei Wildkatzenwegen geschieht, erleichtert werden.
  • den im Bundeshaushalt neu geschaffenen Wildnisfonds aktiv zu nutzen und die gewonnenen Flächen für die biologische Vielfalt zu nutzen. Ein bloßer Ankauf von Flächen, die im Anschluss brachliegen gelassen werden, reicht nicht aus.

V. Weitere Artenschutzmaßnahmen

  • Flächen außerhalb der landwirtschaftlichen Nutzfläche wie Trockenrasen, Stadtparks sowie Wegböschungen und Straßenränder als Lebensraum für Arten durch Freistellen zu erhalten und entsprechend zu pflegen.
  • Die Dachbegrünung ist unter den Gesichtspunkten der Artenvielfalt zu unterstützen. Die Anrechnung als Ausgleichsfläche ist zu prüfen.
  • das natürliche Nachwachsen (Sukzession) auf geeigneten, naturnahen Flächen wie z.B. aufgelassenen Steinbrüchen bzw. Kiesgruben zuzulassen, bei überwiegend anthropogen überprägten Flächen wie Industriebrachen, Flugplätzen und Truppenübungsplätzen gezieltes Biotopmanagement zu übernehmen.
  • Schutz der Alpen: Die Alpen sind als einzigartiger Lebensraum zu erhalten. Die im Alpenplan ausgewiesenen Schutzzonen müssen erhalten bleiben. Die Modernisierungen bestehender touristischer Einrichtungen hat Vorrang vor dem Neubau. Die Alpenkonvention ist vom Freistaat Bayern konsequent umzusetzen.

Luftreinhaltung

I. Stickoxide

Durch Fahrverbote werden Besitzer von Dieselfahrzeugen doppelt bestraft: Zumeinen werden sie in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, zum anderen sind sie von einem erheblichen Wertverlust ihrer Fahrzeuge betroffen. Dies kommt einer teilweisen Enteignung der Fahrzeugbesitzer gleich. Lieferbetriebe sind plötzlich gezwungen, ihre Fahrzeugflotte auszutauschen, Handwerker können nicht mehr ohne Weiteres alle Kunden erreichen. Auch der Umwelt ist nicht geholfen: Mit Fahrverboten geht ein noch nicht näher untersuchter Umwegsverkehr einher, der je nach Ausgestaltung vor Ort den Gesamtausstoß von Stickstoffoxiden (NO2) und Kohlendioxid (CO2) durch den Straßenverkehr insgesamt erheblich erhöhen kann. Zudem werden mit diesen Verboten nicht zwingend die größten Emittenten getroffen. Generell ist es äußerst problematisch, von Emissionen aus Kraftfahrzeugen unmittelbar auf die im Straßenverkehr gemessenen Immissionen zu schließen. Weder tragen PKW oder leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor an jeder Messstation im gleichen Maße zu den Messwertüberschreitungen bei, noch sind sie stets Hauptverursacher der Grenzwertüberschreitungen. Oft werden Fahrverbote ohne genaue Verursacheranalyse der Grenzwertüberschreitungen erwogen. Auch an der wissenschaftlichen Evidenz der Immissionsgrenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) bestehen seitens zahlreicher Experten erhebliche Zweifel. Dennoch: Wer betrügt, muss auch dafür gerade stehen. Die Freien Demokraten Bayern fordern die Verantwortung der Verursacher vom „Dieselgate“ ein. Durch Förderung von neuen Technologien wollen wir die Luftverschmutzung drastisch senken. Wir sind technologieoffen. Fahrverbote sind daher für uns nur ultima ratio, wenn es nicht gelingt, die Luftverschmutzung anderweitig zu reduzieren. Aufgrund dieser massiven Eingriffe in den Individualverkehr und der wirtschaftlichen Schäden sind Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Rechtsgrundlagen für Fahrverbote, insbesondere der Grenzwerte und Messverfahren, zu überprüfen. Natürlich muss dabei nach wie vor zuallererst dem Gesundheitsschutz der Bevölkerung hinreichend Rechnung getragen werden. Die EU-Kommission berief sich bei ihren Vorschlägen für die Luftqualitätsrichtlinie auf Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO (Luftgüteleitwerte, „WHO Air Quality Guidelines for Europe“). Der Richtwert der WHO von 40 µg/m³ beruhte damals auf epidemiologischen Studien, die grundsätzlich nur Korrelationen auswerten. Der kausale Zusammenhang und die Frage, inwieweit sich dauerhafte NO2-Exposition dieser Schadstoffkonzentration auf die menschliche Gesundheit auswirken, ist jedoch bis heute nicht ausreichend erforscht. Belastbare toxikologische Studien über die Langzeitwirkung von geringen Exposition, die mit der Stickoxid-Belastung im Straßenverkehr vergleichbar sind, liegen hierzu nicht vor. Zudem sind Messungen hierzulande kaum vergleichbar, weil die Definition der Standorte der Immissionsmessstellen (Probenahmestellen) in der entsprechenden Rechtsgrundlage sehr vage ist und einen zu hohen Spielraum für die Standorte vorgibt. Wir schlagen folgende konkrete Maßnahmen vor:
  •  auf europäischer Ebene für eine enge Abstimmung zwischen Flottengrenzwerten, Emissionsgrenzen und Luftgrenzwerten hinzuarbeiten.
  • die Anlage 3 der 39. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImschV) insoweit zu konkretisieren, dass die Ortsbestimmung der Probenahmestellen im Rahmen der Luftqualitätsrichtlinie (2008/50/EG) bundesweit einheitliche und so vergleichbar ist.
  • die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen so zu vereinfachen, dass nicht der Streit über Finanzierungsanteile, sondern die Umsetzung des Baus im Vordergrund steht.
  • für eine europaweite Vergleichbarkeit der Standortwahl zu sorgen.
  • den Beschluss der Verkehrsministerkonferenz bezüglich der Überprüfung der Einhaltung der EU Standards zur Messung und Aufstellung der Probeannahmestellen in allen Städten zügig umzusetzen
  • eine epidemiologische Studie in Auftrag zu geben, die die Auswirkungen straßennaher Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwerts von 40 µg/m³ für NO2 auf vulnerable Gruppen wie Asthmatiker unter Berücksichtigung der Dauer ihrer üblicherweise zu erwartenden täglichen Schadgasexposition an diesen Orten untersucht
  • den Jahresmittelgrenzwert von 40 µg/m³ für NO2 auf seine Erforderlichkeitwissenschaftlich zu überprüfen
  • die Studie des Umweltbundesamts „Quantifizierung von umweltbedingten Krankheitslasten aufgrund der Stickstoffdioxid-Exposition in Deutschland“ auf die Belastbarkeit der dort aufgestellten Exposition-Wirkungs-Funktion zu überprüfen
  • den Verkehr durch intelligente, neue Verkehrsleitsysteme zum Fließen zu bringen und durch den flächendeckenden Ausbau eines hochleistungsfähigen Mobilfunknetzes (5G-Standard) aktive Stauprävention zu betreiben
  • Alle Emissionsquellen genauer zu definieren und zu überprüfen
  • die ergebnis- und technologieoffene Forschung in neue Antriebstechnologien sowie alternative Kraft- und Zusatzstoffe zu intensivieren.
  • Stickoxide abzubauen, indem Städte weiter begrünt werden. Dabei sind auch Häuserwände und –dächer mitzudenken.

II. Feinstaub

Messverfahren und Ultrafeinstaub Je kleiner die Teilchen im Feinstaub, desto länger halten sie sich in der Luft und sind demnach am gefährlichsten. Es wird in mehrere Klassen unterschieden: inhalierbarer Feinstaub, lungengängiger Feinstaub und Ultrafeinstaub. Die meisten der zurzeit eingesetzten Luftprüfstationen messen nicht die Anzahl an Partikeln, sondern nur die pauschale Masse aller Teilchen. Dies bedeutet, dass aktuelle Messverfahren nicht ausreichend aussagekräftig, v.a. in Bezug auf die für den Menschen schädlichsten Feinstaubarten sind. Zudem beziehen sich die EU- Grenzwerte nur auf die größten Teilchen (inhalierbarer Feinstaub). Wir schlagen folgende konkrete Maßnahmen vor:
  • Anpassung der Messverfahren mit dem Ziel der Aussagekraft bezüglich dem gefährlichen lungengängigen Feinstaub und dem Ultrafeinstaub. Daraus kann sich auch die Notwendigkeit eines Grenzwertes für Ultrafeinstaub ergeben.
  • Einsatz für die Überarbeitung der EU- Grenzwerte für lungengängigen Feinstaub.
  • EU-Luftqualitätsrichtlinie durch Passus über Monitoring-Verpflichtung für Ultrafeinstaubmessungen ergänzen.
  • Bundesweit einheitliche Messverfahren, um eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu erreichen
  •  Anpassung der EU- Grenzwerte an kleinere Teilchenstufengrößen
  • Förderung von medizinischen Studien im Bereich Auswirkungen auf den menschlichen Körper bei kurzfristiger und langfristiger Feinstaubexposition unter möglichst realen Bedingungen. Zudem müssen epidemiologische Studien zur Ermittlung von adäquaten Grenzwerten, auch für Ultrafeinstaub, gefördert werden.
  • Ausweisung von belasteten Gebieten (dort herrschen hohe Zahl und Dichte an v.a. Ultrafeinstaubemittenten) und konzeptuelle Erarbeitung von Maßnahmen zur Reduzierung der Belastung. Maßnahmen können zum Beispiel die Anpassung des ÖPNV Netzes sein, Handlungsempfehlungen zum Gebrauch von Hausfeueranlagen, Bürodrucker Prüfung von Emissionsquellen von gasförmigen Teilchen wie bspw. Ammoniak oder Stickoxiden, die dann miteinander zu sog. sekundärem Feinstaub reagieren.
  • Ausbau von effektiven Umgehungstraßen.
  • Optimierung des Verkehrsflusses vor allem in Städten durch sog. „smarte“ Lösungen wie sensorgesteuerte Ampelschaltungen oder intelligenten Verkehrs- und Parkleitsystemen, die den Verkehr vor allem in Stoßzeiten zielgerichtet steuern und für eine möglichst gut funktionierende Grüne Wellte sorgen. Dies muss gegenüber anderen Verkehrsinteressen Priorität haben.
  • Die Förderung von autonomen und lokal emmissionsfreie ÖPNV- Systemen (z.B. E- Bus).
  • Verbesserung des Schienenpersonenverkehrs
  • Anreize schaffen, um wieder mehr Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern bzw. den intermodalen Warentransport attraktiver zu gestalten (z.B. die Stilllegung von Güterbahnhöfen aufhalten).
  • Forschungsförderung im Bereich der alternativen Antriebssysteme und Filtersysteme.
  • Die Autohersteller müssen alle Fahrzeuge mit manipulierter Software schnellstmöglich hardwareseitig auf ihre Kosten nachrüsten.

C. Gewässerschutz

I. Europäische Rechtsetzung: Wasserrahmenrichtlinie und Trinkwasserrichtlinie

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) muss konsequenter als bislangumgesetzt werden, um das Ziel eines guten ökologischen Zustands der Gewässer erreichbar zu machen. Selbst nach dem dritten Zyklus 2021-2027 werden die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden. Deshalb muss ein Plan für die Zeit danach erstellt werden, der einen ambitionierten, aber auch realistischen Pfad aufzeigt. Vor allem der Schutz des Grundwassers ist für die Menschen in ganz Europa existenziell. Deshalb müssen Einträge (z. B. Einträge aus Landwirtschaft, Industrie, Bergbau, Chemie und Pharmazie) immer dort reduziert werden, wo eine Gefährdung vorliegt. Es gilt das Verursacherprinzip. Zur Begrifserklärung muss deutlich zwischen Trink- und Grundwasser unterschieden werden.

II. Nitrat

Bis zu 40 Prozent der Grundwasserströme in Bayern erfüllen die EU-Vorgaben zur Nitratbelastung (50 mg/l) nicht. Hauptursache ist die grundwasserschädliche Überdüngung unserer Agrarlandschaften. Wir schlagen folgende konkrete Maßnahmen vor:
  • Die Düngeverordnung (DÜV) muss alle stickstoffhaltigen Stoffe rechtsverbindlich und nachvollziehbar regeln.
  • Etablierung eines Düngekatasters, in dem alle wesentlichen Informationen über die Ausbringungsmengen festgehalten und so nachvollzogen werden können.
  • Die Nährstoffeinträge in die Gewässer müssen weiterhin reduziert werden. Hierzu fordern wir die Nachbesserung der Düngeverordnung (DÜV) durch den Bund. Diese muss u.a. in folgenden Punkten angepasst werden:
    • Bereits überdüngte (sog. Rote Gebiete) müssen stärker geschützt werden. Düngestopp bei Überschreitung des Grenzwerts von 50mg pro Liter.
    • Die Einteilung in rote und weiße Gebiete muss regelmäßig und zeitnah überprüft sowie transparent gestaltet werden.
    • Die Wirkung der Verbrinungsverordnung in der praktischen Umsetzung muss einem Monitoring unterliegen. Hierzu sehen wir den Service von Güllebörsen zum Austausch abzugebender organischer Gülle als geeignete Plattform an und wollen ihren Ausbau in Bayern voranbringen.
    • Die Anzahl, Dichte und Repräsentativität der Messstellen an die europäischen Nachbarländer (wie Dänemark, Niederlande usw.) anzupassen.

III. Multiresistente Keime

Wir schlagen folgende konkrete Maßnahmen vor:
  • durch eine Verbesserung der tiergerechten Haltung den Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft zu reduzieren. So muss bei Betrieben, die durch besonders häufige Medikamentenvergabe auffallen, auch die Haltungsbedingungen des Betriebs grundsätzlich überprüft werden. Auch Einträge, verursacht durch die Humanmedizin, müssen bei der Betrachtung berücksichtig und in Relation gesetzt werden.
  • Der Einsatz antimikrobieller Mittel wird künftig in Tagesdosen erfasst, die den jeweiligen Wirkstoff berücksichtigen.
  • das regionale Ausmaß der Belastung von Oberflächengewässern mit resistenten Keimen und Schadstoffen zu erfassen und zu kartographieren.
  • die erhobenen Daten als Grundlage für eine verstärkte Erforschung der Entstehung und Verbreitung multiresistenter Keime zu nutzen. Daraus kannsich auch die Erforderlichkeit eines Grenzwertes für Arzneimittel im Grundwasser ergeben.
  • bei der Herstellung und Entwicklung von Medikamenten die Umweltverträglichkeit zum Prüfkriterium für Medikamentenhersteller und Genehmigungsbehörden zu machen und damit die Entwicklung zu zielgenauen und biologisch abbaubaren Medikamenten anzureizen.
  • falsche Entsorgung von Medikamenten zu vermeiden: etwa durch eine gezieltere Verschreibung, therapiegerechte Mengen sowie passgenaue Packungsgrößen, um unnötige Mengen und Reste zu minimieren.
  • Sorge zu tragen, dass Medikamente nicht über die Entsorgung ins Wasser gelangen: etwa durch bessere Informationen auf den Verpackungen für die Verbraucher; Stärkung der Produktverantwortung der Hersteller bei der Entsorgung von Altmedikamenten und genauere Vorschriften für Krankenhäuser, wie große Konzentrationen von Medikamentenrückständen sicher entsorgt werden müssen.
  • ein Finanzierungskonzept zur Vorbeugung und Entfernung von problematischen Stoffen, etwa durch den Einbau zusätzlicher Klärstufen direkt an nicht-diffusen Eintragungsstellen (wie z.B. Krankenhäusern), aus unseren Gewässern zu entwickeln, das gemäß dem Verursacherprinzip die Verursacher in die Pflicht nimmt.

IV. Spurenstoffe

Mikroplastik und Nanopartikel Sowohl bei Mikroplastiken als auch bei Nanopartikeln bestehen noch weitgehende Lücken in den Datengrundlagen. Deshalb ist es als erstes erforderlich, Bewertungskonzepte sowie eine harmonisierte oder standardisierte Analysemethodik zu entwerfen. Wesentliche Teile von Mikroplastiken stammen von Reifenabrieb aus dem Straßennetz. Während innerorts eine Reinigung durchdie kommunalen Kläranlagen sichergestellt ist, kann dies außer Orts nicht garantiert werden, so dass hier der Eintragung von Spurenstoffe durch einen Ausbau von Filtersystemen begegnet werden muss.

D. Anpassung an veränderte Klimabedinungen

Wir schlagen folgende konkrete Maßnahmen vor:
  • Anpassung der städtischen Entwicklungs- und Bauleitplanung, um Frischluftschneisen aus dem kühleren Umland aufrechtzuerhalten und ggf. zu erweitern. Die Umsetzung ist landkreisübergreifend durchzuführen und einem regelmäßigen Monitoring zu unterwerfen.
  • Grünflächen wie auch Wasserflächen als Kälteinseln und öffentliche Aufenthaltsräume in Hitzeperioden zu schaffen und zu erhalten („grüne und blaue Stadt“, was auch dem Erhalt und der Bereicherung der Biodiversität dient).
  • der Wärmeabstrahlung in Innenstadtlagen durch Begrünung von Fassadenund Dächern entgegen zu wirken (dient zusätzlich dem Erhalt und der Bereicherung der Biodiversität).
  • Bei der Entwässerungsplanung für Neubaugebiete den größeren Niederschlagsmengen Rechnung zu tragen. Bei Bestandsbebauung ist im Rahmen von Straßensanierungsarbeiten der Anpassung an geänderte Bedingungen (Anschluß weiterer Einleiter, Starkregen) Rechnung zu tragen.
  • Ausweisung und Durchsetzung von Bauverboten in Überschwemmungsgebieten bei innerstädtischen Bach- und Flussläufen
  • Entwicklung und Umsetzung von Konzepten mit Oberlieger-Kommunen zur Verringerung der Überflutungsgefahren innerstädtischer Bach- und Flussläufe.
  • Ausgestaltung von öffentlichen Grünflächen als Auffangreservoir von Starkregenereignissen.
  • Absicherung der Trinkwasserversorgung für lange Trockenperioden.
  • Prüfen, ob Trinkwasserleitungen tief genug liegen, um Erwärmung des Trinkwassers in längeren Hitzeperioden zu vermeiden.
  • Entwicklung von Konzepten mit Landwirtschaft und Kläranlagenbetreibern im Zulauf von Talsperren, um Einträge bei Starkregenereignissen zu minimieren.
  • Einsatz und Erprobung von hitze- und trockenheitsresistenten Baumarten und Umstellung der innerstädtischen Bepflanzung.
  • Anpassung der Waldbewirtschaftung hinsichtlich der Arten und den Erfordernissen der Brandbekämpfung (z. B. Schneisen und Zufahrten). Abschließend fordern wir die Einführung eines einheitlichen Umweltgesetzbuches (UGB). Die Entwicklung und Ausarbeitung soll in Zusammenarbeit mit allen Bundesländern geschehen, in denen auch ein Umweltgesetzbuch für das jeweilige Bundesland angestrebt werden soll. Dadurch soll verhindert werden, dass Umweltstandards und Anforderungen an die Bürger und Unternehmen sich grundsätzlich unterscheiden. In einzelnen punkten sind jedoch Abweichungen durchaus erwünscht um den regionalen Gegebenheiten gerecht zu werden. Das UGB soll neben der Zusammenführung aller Bayerischen Umweltgesetze, das Ziel haben, doppelte Regelungen, die durch die verschiedenen Gesetze entstanden sind im Bayerischen Umweltrecht wieder abzuschaffen. Weiter soll der erste Paragraph im UGB Bayern die Grundsätze und Ziele des Gesetzes erläutern.
  • Umstellung der Landwirtschaft auf hitze- und trockenheitsresistente Arten.

E. Umsetzung durch den Landesverband

Der FDP Landesverband Bayern stellt den Kreisverbänden ein kostenloses Aktionspaket zum Thema „Umweltschutz ist Bürgerrecht“ schnellstmöglich zur Verfügung und veröffentlicht eine Kampagnenseite.