Überarbeitung der Gesetzeslage zur Beschneidung von Jungen

Die Freien Demokraten Bayern sprechen sich dafür aus, dass §1631d BGB „Beschneidung des männlichen Kindes“ als medizinisches Gesetz der längst überfälligen 5-jährigen Revision unterzogen wird. In diesem Zuge soll das Gesetz überarbeitet werden und die körperliche Unversehrtheit eines jeden Kindes größtmögliche Beachtung erfahren.

Dabei müssen sowohl die körperliche Unversehrtheit des Kindes, Erziehungsrecht der Eltern als auch die Religionsfreiheit geachtet werden. Wir schlagen vor, dass eine Beschneidung (Zirkumzision) von männlichen Kindern aus nicht medizinischen Gründen nur noch nach unabhängiger und ausführlicher ärztlicher Beratung erfolgt. Bei der Beratung muss auf alle körperlichen und psychische Folgen detailliert eingegangen werden. Das Beratungsgespräch und dessen genauer Inhalt muss schriftlich dokumentiert und archiviert werden.

Die Freien Demokraten Bayern sprechen sich weiter dafür aus, dass überprüft werden soll ob die Verjährungsfrist angemessen ist.

Ebenfalls sollte in der Gesetzesrevision überprüft werden, wie die Beschneidung nur unter dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen und medizinischen Erkenntnissen erfolgen kann, das betrifft insbesondere die notwendige Schmerzmedikation.

Ferner sprechen sich die Freien Demokraten Bayern dafür aus, dass die bereits bestehenden Behandlungsleitlinien in ihrer aktuellen Form verstärkt bekannt gemacht werden. Um den neusten Forschungsergebnissen Rechnung zu tragen, ermutigt die FDP Bayern die Ärztekammern diese im Rahmen ihrer Fort- und Weiterbildungsangebote zu vermitteln.