Starke Reserve für eine starke Bundeswehr

Die Zeitenwende darf sich nicht nur in einer veränderten budgetären Ausstattung der Bundeswehr widerspiegeln, sondern muss auch mit strukturellen Reformen einhergehen. Dazu gehört insbesondere eine Stärkung der Reserve und des Heimatschutzes, die in den vergangenen Jahren wenig politische Beachtung gefunden haben.

Die Reserve dient nicht nur als Mittler zwischen Bundeswehr und Gesellschaft, sondern bringt wertvolles ziviles Wissen in die Truppe ein und unterstützt die aktive Truppe. Die Kräfte des Heimatschutzes sind für Schutz- und Sicherungsaufgaben sowie für den Objektschutz – also Szenarien der Landes- und Bündnisverteidigung – vorgesehen. In einem solchen Szenario würden sie eingesetzt, weil reguläre Einheiten der Bundeswehr mit anderen Aufgaben gebunden wären. Zudem umfassen ihre Aufgaben die subsidiäre Katastrophenhilfe und die Unterstützung beim Host Nation Support für befreundete Streitkräfte.

Als FDP Bayern setzen wir uns insbesondere für folgende konkrete Reformen ein:

1. Ein Umdenken bei der Grundbeorderung: Die Grundbeorderung ist Teil der neuen Strategie der Reserve, um die Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr im Ernstfall sicherzustellen. Sie beinhaltet die grundsätzliche Einplanung in die Reserve aller wehrdienstfähigen Soldatinnen und Soldaten, die aus dem aktiven Dienst ausscheiden – also Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und Freiwillig Wehrdienstleistende. Dies soll sicherstellen, dass sie über einen Zeitraum von sechs Jahren an einer Dienststelle grundsätzlich beordert sind. Das Konzept ist grundsätzlich zu begrüßen, doch in der Praxis erhöht die Grundbeorderung oft nur auf dem Papier die Stärke der Reserve, da nur wenige Ehemalige regelmäßig Reservedienstleistungen leisten. Daher sollen ausscheidende Soldatinnen und Soldaten besser in die Auswahl einer passenden Beorderungsdienststelle einbezogen und in regelmäßigen Abständen vor und nach dem Ausscheiden zu Reservedienstleistungen eingeladen werden. Ziel muss ein für beide Seiten gewinnbringendes Verhältnis sein, in dem die Dienststelle von regelmäßigen Dienstleistungen profitiert und dieses Engagement auch wertgeschätzt wird.

2. Aufbau von Grundausbildungsplätzen für Ungediente im Heimatschutz: Ungediente, die langfristig Interesse daran haben, den Heimatschutz zu unterstützen, werden häufig aufgrund mangelnder Ausbildungsplätze abgewiesen oder müssen lange auf ihren ersten Lehrgang warten. Insbesondere angesichts des wachsenden gesellschaftlichen Interesses an einer Reservistentätigkeit ist es untragbar, dieses Potenzial ungenutzt zu lassen. Wir möchten die Landeskommandos, die in der Regel für die Ausbildung zuständig sind, darin unterstützen, die Ausbildungskapazitäten zu erhöhen. Innovative Konzepte, wie das „Reservisten bilden Reservisten aus“, begrüßen wir ausdrücklich.

3. Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für Reservedienstleistungen: Reservisten stehen, ebenso wie große Teile der aktiven Truppe, vor den Mühlen der Bürokratie und leiden unter einer geringen Wertschätzung und Betreuung durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw). Vor jeder Reservedienstleistung muss ein sich ständig ändernder Berg an Papierkram bewältigt werden. Die langen Vorlaufzeiten für Beantragungen sind schwer mit einem herausfordernden Berufsleben vereinbar, und ein erheblicher Teil der Reservedienstleistungszeit wird mit dem Ausfüllen von Formularen verbracht. Hier müssen Prozesse vereinfacht und Hürden abgebaut werden, damit Reservisten ihre Zeit effektiv für sinnvolle Dienstleistungen nutzen können.

4. Lockerung der Altersgrenzen für Reservisten: Wir möchten die im Soldatengesetz normierte Altersgrenze von 65 Jahren lockern, sodass Reservisten auch über dieses Alter hinaus in der Reserve aktiv bleiben können. Die Erfahrung älterer ehemaliger Soldaten ist im Heimatschutz angesichts der neuen Fokussierung der Bundeswehr auf Landes- und Bündnisverteidigung unverzichtbar.

5. Aktive Erfassung Gedienter: Die Abschaffung der Kreiswehrersatzinfrastruktur hat zu einer Vernachlässigung der Pflege von Datensätzen ehemaliger Soldaten geführt, was eine große Wissenslücke geschaffen hat. Derzeit hat die Bundeswehr keinen vollständigen Überblick über die wehrfähige und gediente Bevölkerung – ein untragbarer Zustand im Verteidigungs- und Bündnisfall. Daher möchten wir die Erfassung ehemaliger Soldaten stärker in den Blick nehmen und diese Datenlücke so schnell wie möglich schließen.

6. Abschaffung des Prinzips der doppelten Freiwilligkeit: Bisher gilt das Prinzip der doppelten Freiwilligkeit - sowohl der Reservedienstleistende als auch sein Arbeitgeber müssen einer Heranziehung zustimmen. Das Zustimmungsbedürfnis seitens des Arbeitgebers möchten wir bei einer Dienstleistungsdauer von bis zu 14 Tagen im Jahr entfallen lassen - wie etwa bei Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr oder des THWs für die Einsatzdauer üblich. Unsere militärische Einsatzfähigkeit darf nicht an Bedenkenträgern auf Arbeitgeberseite scheitern. Bemühungen des Geschäftsbereichs BMVg sowie einzelner Einheiten, die Bedeutung von Reservedienstleistungen stärker in das Bewusstsein der Arbeitgeberseite zu rücken, begrüßen wir ebenso wie die aktuelle Unterhaltssicherungsregelung für Reservedienstleistende, welche Arbeitgeber während des Übungszeitraums finanziell vollständig entlastet.

7. Reform der Sicherheitsüberprüfung von Reservisten

Für Reservisten ist vor Dienstantritt eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü1) durch den Militärischen Abschirmdienst (MAD) durchzuführen. Dies würde bei einem Aufstocken der Reserve durch ehemalige Soldaten, welche aktuell noch keine beorderten Reservisten sind, zu einer großen Zahl an Prüfungen führen, was für den MAD aktuell nicht zu bewältigen wäre, da dieser bereits jetzt einen massiven Ressourcenmangel beklagt. Demnach fordern wir eine Reform des §3a ResG, wonach eine einfache Sicherheitsüberprüfung notwendig ist. Wir fordern, dass eine einfache Sicherheitsüberprüfung unterbleiben kann, sofern der Dienst 20 Kalendertage pro Jahr nicht überschreitet. Für Reservisten, die mehr als 20 Kalendertage pro Jahr Dienst leisten und keine gültige einfache Sicherheitsüberprüfung haben, soll es bis zur Vollendung der Sicherheitsüberprüfung trotzdem möglich sein, vorübergehend ohne die Ü1 ihren Reservedienst zu leisten.

8. Effektive Entlastung der aktiven Truppe durch gezielten Reservisteneisatz in der Ausbildung

Reservistinnen und Reservisten sollen geziet in der Grundausbildung eingesetzt werden, um aktive Soldatinnen und Soldaten zu entlasten und diesen den notwendigen Erholungsurlaub sowie eine Reduzierung der Überstunden zu ermöglichen. Gleichzeitig wird es möglich, dass Reservistinnen und Reservisten ihr eigenes Wissen auffrischen und - entsprechend dem Konzept "Reservisten bilden Reservisten aus" - selbst Ausbideraufgaben überehmen. Angesichts veränderter Anforderungen durch neue Forderungen der Kriegführung (z.B. hybride Kriegsführung wie im Ukraine Krieg) ist dies dringend notwendig.

9. Optimierung der Ein- und Ausschleusung von Reservisten

Die derzeitigen Verfahren der Ein- und Auskleidung von Reservisten vor und nach dem Dienst nehmen teilweise zwei volle Tage in Anspruch, was bei kurzen Reservedienstzeiten (z.B. zwei Wochen) einen erheblichen Verlust an effektiver Einsatzzeit bedeutet. Besonders bei spezialisierten Truppengattungen wie der Gebirgstruppe, deren Einsatzfähigkeit stark von angepasster Ausrüstung abhängt, muss ein effizienteres Ausstattungsverfahren gefunden werden, um Zeit und Ressourcen besser zu nutzen.

10. Flexibilisierung des Reservetage-Kontingents in den Truppenteilen

Die Zuteilung sogenannter Reservetage auf Ebene der Dienststellen (z.B. innerhalb der DSK) führt regelmäßig dazu, dass einsatzwillige Reservisten abgewiesen werden müssen obwohl Bedarf besteht. Es ist notwendig, die Vergabe und Nutzung dieser Kontingente zu flexibilisieren und zu entbürokratisieren, damit Kompanien und andere Einheiten einfacher auf den Reservistenpool zugreifen und zusätzliche Diensttage genehmigen können. Die Zahl der Reservetage darf nicht zum limitierenden Faktor einer sinnvollen Einsatzplanung werden.