Stärkung des Datenschutzes

Beschluss des Landesvorstandes vom 24.09.2011 Stärkung des Datenschutzes Die FDP Bayern fordert signifikante Verbesserungen beim Datenschutz und eine nachhaltige Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Den Bürgern ist die Herrschaft über ihre Daten zurückgeben. Einem Schnüffelstaat und dem privaten Datenklau ist der Kampf anzusagen. Hierfür ist insbesondere Folgendes erforderlich: 1. Das Recht auf Privatheit ist endlich als explizites Grundrecht in die Bayerische Verfassung und in das Grundgesetz aufzunehmen. 2. Im bayerischen Datenschutzgesetz sind die Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datenvermeidung stärker zu betonen. 3. Zur besseren Sanktionierung von Datenmissbrauch ist eine Erweiterung der haftungs- und wettbewerbsrechtlichen Klagemöglichkeiten zu prüfen. 4. Die bisherigen datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche sind durch selbständige Informationspflichten über Datenerfassungen und Datenweitergaben zu ergänzen. 5. Die Datenschutzaufsichten für den öffentlichen und den nichtöffentlichen Bereich sind zusammenzuführen und zu stärken. 6. Die Frage der Zusammenführung und Verknüpfung sach- und personenbezogener Daten (Profilbildung) sowie die Erfassung und Bekanntgabe von aktuellen Aufenthaltsorten von Personen (Ortungsprofile) bedürfen der gesetzlichen Regelung. 7. Im Bereich der Geodatendiensteanbieter ist eine Zusammenarbeit zwischen Selbstregulierung und einem konkret zu reformierenden gesetzlichen Rahmen notwendig. Der gesetzliche Rahmen muss hierbei alle Anbieter gleich behandeln.Die gesetzliche Neuregelung soll den Grundsatz der Panoramafreiheit wahren und nicht durch eine Zustimmungsregelung das gesamte Geschäftsfeld in Deutschland technologisch unmöglich machen. In Zukunft sollen staatliche Stellen bei der Informationslizenzvergabe denselben strengen Regelungen zum Datenschutz unterliegen wie privatwirtschaftliche Anbieter. Eine anbieterbezogene Widerspruchsregelung halten wir angesichts einer Vielzahl möglicher Anbieter aus Sicht der Bürger für unpraktikabel. Das Ziel ist stattdessen eine Widerspruchsdatei, bei der jeder Diensteanbieter anzufragen verpflichtet ist, die lediglich anonymisierte Daten weitergeben darf.