Stärkung des Datenschutzes
Beschluss des Landesvorstandes vom 24.09.2011
Stärkung des Datenschutzes
Die FDP Bayern fordert signifikante Verbesserungen beim Datenschutz und eine nachhaltige
Stärkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Den Bürgern ist die Herrschaft über
ihre Daten zurückgeben. Einem Schnüffelstaat und dem privaten Datenklau ist der Kampf
anzusagen. Hierfür ist insbesondere Folgendes erforderlich:
1. Das Recht auf Privatheit ist endlich als explizites Grundrecht in die Bayerische Verfassung
und in das Grundgesetz aufzunehmen.
2. Im bayerischen Datenschutzgesetz sind die Grundsätze der Datensparsamkeit und der
Datenvermeidung stärker zu betonen.
3. Zur besseren Sanktionierung von Datenmissbrauch ist eine Erweiterung der haftungs- und
wettbewerbsrechtlichen Klagemöglichkeiten zu prüfen.
4. Die bisherigen datenschutzrechtlichen Auskunftsansprüche sind durch selbständige
Informationspflichten über Datenerfassungen und Datenweitergaben zu ergänzen.
5. Die Datenschutzaufsichten für den öffentlichen und den nichtöffentlichen Bereich sind
zusammenzuführen und zu stärken.
6. Die Frage der Zusammenführung und Verknüpfung sach- und personenbezogener Daten
(Profilbildung) sowie die Erfassung und Bekanntgabe von aktuellen Aufenthaltsorten von
Personen (Ortungsprofile) bedürfen der gesetzlichen Regelung.
7. Im Bereich der Geodatendiensteanbieter ist eine Zusammenarbeit zwischen
Selbstregulierung und einem konkret zu reformierenden gesetzlichen Rahmen notwendig.
Der gesetzliche Rahmen muss hierbei alle Anbieter gleich behandeln.Die gesetzliche Neuregelung soll den Grundsatz der Panoramafreiheit wahren und nicht
durch eine Zustimmungsregelung das gesamte Geschäftsfeld in Deutschland technologisch
unmöglich machen.
In Zukunft sollen staatliche Stellen bei der Informationslizenzvergabe denselben strengen
Regelungen zum Datenschutz unterliegen wie privatwirtschaftliche Anbieter.
Eine anbieterbezogene Widerspruchsregelung halten wir angesichts einer Vielzahl
möglicher Anbieter aus Sicht der Bürger für unpraktikabel. Das Ziel ist stattdessen eine
Widerspruchsdatei, bei der jeder Diensteanbieter anzufragen verpflichtet ist, die lediglich
anonymisierte Daten weitergeben darf.