Selbständigkeit schützen – Rechtssicherheit schaffen – klare Kriterien für Erwerbsformen
Die FDP Bayern setzt sich auf Bundesebene dafür ein, die Selbständigkeit als eigenständige und gleichwertige Erwerbsform rechtlich zu stärken und wirksam zu schützen.
Ziel ist es,
- Rechtssicherheit für Selbständige und Auftraggeber deutlich zu erhöhen,
- echte Selbständigkeit vor Fehlklassifizierung als "Scheinselbständige" zu schützen und
- Missbrauch sowie prekäre Formen der Selbständigkeit gezielt zu verhindern, ohne selbständige Tätigkeit in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu drängen.
Zur Umsetzung („Wie“) setzt sich die FDP Bayern insbesondere ein für:
1. Klare und gesetzlich verankerte Positivkriterien für Selbständigkeit
Die Abgrenzung von Selbständigkeit und abhängiger Beschäftigung soll künftig auf klaren, praxisnahen Positivkriterien beruhen.
Dabei ist insbesondere festzulegen, dass Selbständigkeit vorliegt, wenn plausibel gemacht wird (z.B. durch Verträge) spätestens drei Jahre nach Gründung ein Gewinn pro Arbeitsstunde oberhalb des Durchschnittsstundenlohns erzielt wird oder zwei der folgenden Merkmale erfüllt sind:
- unternehmerische Entscheidungsfreiheit (z. B. hinsichtlich Zeit, Ort und Ausführung)
- eigenes wirtschaftliches Risiko
- Tätigkeit für mehrere Auftraggeber oder Marktöffnung
- eigener Marktauftritt
- fehlende Eingliederung in betriebliche Strukturen
Dabei gilt ausdrücklich:
- Einzelne Vorgaben durch Auftraggeber dürfen nicht automatisch zur Einstufung als Beschäftigung führen
- Projektbezogene Tätigkeiten – auch mit nur einem Auftraggeber – sind grundsätzlich zulässig und kein hinreichendes Kriterium für Scheinselbständigkeit
2. Einführung einer Honorarorientierung als Regelindikator
Zur besseren Abgrenzung soll eine praxisnahe Honorarorientierung eingeführt werden:
- Ein deutlich über dem Vergleichslohn liegendes Honorar gilt als starkes Indiz für Selbständigkeit
- Als Orientierung dient ein Niveau von mindestens 140 % eines vergleichbaren sozialversicherungspflichtigen Einkommens
- Bei Unterschreitung erfolgt eine vertiefte Prüfung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände
3. Vorrang der tatsächlichen unternehmerischen Tätigkeit
Bei der Bewertung ist die gelebte unternehmerische Realität maßgeblich.
- Unternehmerische Freiheit und Risiko sind zentral zu gewichten
- Starre Prüfschemata und pauschale Kriterien sind zurückzudrängen
4. Schutz vor faktischer Zwangseingliederung
Es ist sicherzustellen, dass:
- Selbständige Tätigkeiten nicht gegen den Willen der Beteiligten in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgedeutet werden
- Eine solche Einstufung nur bei nachweislichem Missbrauch erfolgt
5. Reform der Statusfeststellung
Das Statusfeststellungsverfahren ist so weiterzuentwickeln, dass:
- schnelle, verbindliche und rechtssichere Entscheidungen möglich sind
- Generalverdacht durch klare gesetzliche Leitplanken ersetzt wird
- Auftraggeber und Selbständige Planungssicherheit erhalten