Psychische Gesundheit ist keine Gesundheit 2. Klasse
Die Versorgungsmöglichkeiten für Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen bedarfsgerecht ausgebaut und wo notwendig erweitert werden. Das gilt insbesondere für die Versorgung von psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen. Dazu fordern wir die bay. Staatsregierung auf, im Rahmen des Landeskrankenhausplans die Anzahl der Betten in den psychiatrischen Kliniken zu erhöhen und die Bezirke als Träger der Kliniken finanziell angemessen auszustatten.
Darüber hinaus sind Verbesserungen in der ambulanten Versorgung anzustreben. Hier können durch weitere Sonderbedarfszulassungen z.B. im Bereich der Kinder- und Jugendpsychotherapie sofort Erleichterungen geschaffen werden. Darüber hinaus soll die Bedarfsplanung entsprechend der tatsächlichen Versorgungsbedarfe angepasst werden.
Die Attraktivität des Berufsbildes wollen wir weiter stärken, um langfristig die Zahl der Psychotherapeutinnen und -therapeuten zu stabilisieren. Die Reform des Psychotherapeutengesetzes hat hier die Weichen zur besseren Vergütung des praktischen Teils der Weiterbildung gestellt. Darüber hinaus sollen Erleichterungen für die Finanzierung der theoretischen Ausbildung geprüft werden.
An Schulen sind die niederschwelligen Angebote zur Behandlung von psychischen Beeinträchtigungen ebenfalls bedarfsgerecht auszubauen. Dies kann beispielsweise im Rahmen des Trainingsraumkonzeptes erfolgen, in denen Schülerinnen und Schüler vertrauliche Ansprechpartner finden.
Zukünftig soll jeder Psychotherapeut und Kinder- und Jugendpsychotherapeut sofort nach der Approbation das Recht auf freie Niederlassung und Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen erhalten. Gleiches gilt für Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie nach der Eintragung in das Facharztregister. Förderprogramme, die Psychotherapeuten zur Niederlassung in Regionen mit sehr hohen Wartezeiten anregen, sollen eingerichtet werden und laufen, bis die Wartezeit für einen psychotherapeutischen Ersttermin unter vier Wochen, für eine psychotherapeutische Akutbehandlung unter drei Wochen und für einen Therapieplatz der Richtlinienpsychotherapie unter drei Monaten liegt.