„Paritätische Doppelresidenz“ (Wechselmodell) als Grundmodell zur Regelung des Aufenthalts minderjähriger Kinder nach Trennung und Scheidung der Eltern

Beschluss des 72. Landesparteitags vom 9.4. – 10.4. 2016 in Wolfratshausen Kinder haben grundsätzlich das Recht auf Betreuung durch beide Eltern – dies gilt insbesondere auch für den Fall einer Trennung der Eltern. Daher fordern wir die gesetzliche Verankerung der Paritätischen Doppelresidenz (Wechselmodell) als Regelfall, der in der Praxis bevorzugt zu berücksichtigen ist, wenn dies im Einzelfall nicht dem Kindeswohl widerspricht. Dazu bedarf es auch einer Integration in die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der zuständigen Behörden, wofür wir uns einsetzen werden.