Online-Vermittlungsbörsen für Wohnungen und Zimmer als Chance nutzen

--> Beschluss des Landesvorstands (2015) Das restriktive Vorgehen der Stadt München und anderer deutscher Städte gegen solche Angebote schadet allen. Die FDP Bayern fordert daher: Chancen der Sharing Economy nutzen, statt sie zu blockieren Die FDP möchte die Chancen, die sich aus der sog. “Sharing Economy” ergeben, nutzen. Insbesondere online-Vermittlungsbörsen zur zeitweiligen Nutzung von Zimmern einer Wohnung bzw. einer ganzen Wohnung tragen zur sinnvollen Nutzung von ansonsten leerstehendem Wohnraum bei. So können Praktikanten/innen oder Berufstätigte für berufliche bedingte Kurzaufenthalte (z.B. Projektarbeit) leerstehende Wohnungen nutzen. Der ohnehin angespannte Wohnungsmarkt in München und anderen Städten würde merklich entlastet. Sie können aber auch den Tourismus fördern: gerade zu Spitzenzeiten wird zusätzliches Angebot geschaffen, das der städtischen Wirtschaft und Kultur zu Gute kommen kann. Für die erforderliche Rechtsklarheit sorgen Als Ferienwohnung sollte nur die dauerhafte Überlassung einer Wohnung an Dritte zu gewerblichen Zwecken (d.h. mit Gewinnerzielungsabsicht) gelten, die nicht selbst vom Anbieter genutzt wird. Eine kurzfristige bzw. vorübergehende Überlassung der (selbst(mit)genutzten) Wohnung an Dritte für bis insgesamt zu 3 Monaten im Jahr durch entsprechende Untervermietung gilt hingegen nicht als Ferienwohnung, pensionsartige Nutzung oder sonstige enehmigungspflichtige Zweckentfremdung. Wir wollen, dass die Stadt München die Zweckentfremdungssatzung für Wohnraum in Zukunft in diesem Sinne auslegt und anwendet. Für Steuerehrlichkeit sorgen Wer aus der kurzfristigen Überlassung der Wohnung Gewinn erzielt, soll darauf auch Steuern zahlen. Er unterliegt der allgemeinen Steuerpflicht nach den geltenden Regelungen. Das reicht aus. Lokale Sondersteuern lehnen wir in diesem Zusammenhang ab. Auch bei der Umsatzsteuer bleibt es bei den allgemeinen Regelungen: bis zur Grenze von 17.500 EUR pro Jahr braucht keine Umsatzsteuer ausgewiesen und abgeführt zu werden. Zur Durchsetzung der Steuerehrlichkeit ist beispielsweise eine Pflichtangabe im Rahmen der Einkommenssteuererklärung ausreichend, ob und in welchem Umfang Einnahmen aus vorübergehender Untervermietung erzielt werden. Rechtsstaatlichkeit wahren Die Bestimmungen des Baurechts (Zulässigkeit von Ferienwohnungen) sowie des Mietrechts insbesondere im Hinblick auf die Untervermietung (Einwilligung des Vermieters) bleiben unangetastet. Mehr Wettbewerb verbessert auch die Servicequalität von Ferienwohnungen Weitergehende Kontigentierungen oder Verbote von online-Zimmerbörsen lehnen wir Freien Demokraten angesichts des knappen Wohnraums insbesondere in den Städten ab. Die Vermittlungsangebote wie z.B. AIRBNB, WIMDU oder 9flats stehen im Wettbewerb zu sonstigen gewerblichen Ferienwohnungen. Dies begrüßen wir Freien Demokraten ausdrücklich. Kein Handlungsbedarf bei der Haftung Die Haftung für die zeitweilige Überlassung von Wohnraum wird primär bilateral, also zwischen den Betroffenen geregelt. Ergänzend greifen die gesetzlichen Bestimmungen. Eine darüberhinausgehende Haftungsregelung halten wir für nicht erforderlich. Den Plattformen bleibt es unbenommen, für Anbieter eine Versicherungspflicht einzuführen.   Beschluss Zimmerbörsen Beschluss Zimmerbörsen