One-Stop-Shop für GmbH-Gründungen
Wir Freie Demokraten wollen Unternehmensgründungen noch schneller, einfacher und digitaler machen. Die seit August 2022 mögliche digitale Gründung einer GmbH muss durch eine Vernetzungs- und Beschleunigungsinitiative der bayerischen Justiz- und Finanzverwaltung ergänzt werden, damit Unternehmer unmittelbar nach einer GmbH-Gründung in deren Namen handeln, Personal einstellen und Rechnungen stellen können. Unser Ziel ist ein One-Stop-Shop für GmbH-Gründungen.
Diese Vernetzungs- und Beschleunigungsinitiative muss insbesondere folgendes beinhalten:
- Die vom Notariat erfassten elektronischen Daten der Neugründung werden automatisiert, elektronisch und einheitlich standardisiert an das zuständige Finanzamt, das Bundesamt für Steuern, die zuständige Berufsgenossenschaft, die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialversicherungsträger, das Gewerbeamt und die zuständige IHK weitergeleitet (One-Stop-Shop). Damit wird auch der mehrfachen und ggf. fehleranfälligen Erfassung bei verschiedenen Behörden vorgebeugt (once-only-Prinzip).
- Diese Meldungen werden dort automatisiert bearbeitet, sodass bei Bedarf (Auswahl in der Eingabemaske) unmittelbar nach Feststellung der Neugründung auf elektronischem Wege eine Betriebsnummer, eine Steuernummer und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zugeteilt werden und ein Gewerbeschein ausgestellt wird.
- Bei Verwendung der gesetzlichen Musterdokumente zur Gründung einer sog. kleinen GmbH (Unternehmergesellschaft) ist eine Beschleunigungsoption vorzusehen, bei deren Auswahl eine Bearbeitung durch das Registergericht spätestens am folgenden Arbeitstag erfolgt. Hierfür wird eine zusätzliche Beschleunigungsgebühr erhoben.
Ferner fordern wir folgende bundesrechtliche Änderungen, um Gründungen weiter zu beschleunigen:
- Sofern das Stammkapital einer sog. kleinen GmbH (Unternehmergesellschaft) € 1.000 oder weniger beträgt, entfällt die Einzahlung des Stammkapitals vor Einreichung der Handelsregisteranmeldung zum Handelsregister. Damit kann die geldwäscherechtliche Prüfung durch die kontoführende Bank parallel zum Registerverfahren erfolgen.
- Um den Einsatz von Vollmachten bei Gründungsvorgängen und späteren Beschlussbeurkundungen zu digitalisieren, sind Regelungen zu elektronischen Vollmachtsurkunden einzuführen, mit denen die Mechanismen der Aushändigung und Rückgabe gemäß §§ 172-176 BGB vollzogen werden können. Hierfür kann ähnlich wie bei Vorsorgevollmachten ein Register bei der Bundesnotarkammer eingerichtet werden.
- Die digitale Gründung sollte auch auf andere Gesellschaftsformen (AG, eG) ausgeweitet werden, und die o.g. Vernetzungen sollten auch für diese vorgesehen werden.
- Es sollte ermöglicht werden, Handelsregisterauszüge in englischer Sprache zu erhalten und englische Gesellschaftsverträge zu verwenden. Perspektivisch sollte dies auf weitere europäische Sprachen, zunächst französisch, ausgedehnt werden.