Luft und Bahnverkehr: Investitionsstau beheben, Wettbewerb stärken

Beschluss vom 75. Landesparteitag in Amberg Die FDP Bayern fordert die an den Koalitionsverhandlungen im Bund beteiligten Parteien, den neuen Bundestag und die neue Bundesregierung nachdrücklich zu einer Trendwende beim Ausbau des Bahn- und des Luftverkehrs auf. Seit Jahren investiert unser Land zu wenig in beide Verkehrsträger, und wird dabei weder seiner Rolle als zentrale Verkehrsdrehscheibe in Europa gerecht, noch kann es seine wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit so auf Dauer sicherstellen. Wir sind zum Bremser des europäischen Personenfern- und Schienengüterverkehrs und zum von vielen Luftfahrtgesellschaften gemiedenen Standort geworden; Deutschland verfehlt auch die selbst gesteckten Umweltziele bis 2020 mehr als deutlich. Es muss daher unverzüglich und dauerhaft mehr Priorität auf den bedarfsgerechten Ausbau des Luft- und Bahnverkehrs gelegt werden. Die FDP Bayern fordert daher, bundesweit die jährlichen Investitionen der Flughafengesellschaften und der DB Netz in diesem Bereich von heute netto etwa 10 auf insgesamt mindestens 25 Milliarden Euro zu erhöhen, und so auch zur deutlichen Entlastung des Straßenverkehrsnetzes mit beitragen zu helfen. Insbesondere fordert die FDP Bayern die sofortige Umsetzung der folgenden Maßnahmen:
  1. Luftverkehr
  • Die Umwandlung aller strategisch wichtigen Verkehrs – und Frachtflughäfen mit Bundesbesitz sollen im Rahmen einer angestrebten Börsennotierung in Absprache mit anderen Eigentümern abgestimmt werden, sofern der abzugebende Bundesanteil mind. 25% des Grundkapitals entspricht. Dies betrifft vor allem die Flughäfen Frankfurt, München, Berlin Schönefeld, Berlin Tegel, Düsseldorf, Hamburg, Köln-Bonn und Leipzig. Beteiligungen von Luftfahrtgesellschaften oder verbundenen Unternehmen an einem weiteren, separaten Terminalbetrieb sollen dabei möglich sein. Eine Beteiligung an Flughafenbetriebsgesellschaften selbst lehnen wir aus möglichen Interessenskonflikten heraus dagegen EU-weit ab.
  • Die Streichung der Luftverkehrssteuer
  • Die sofortige Einleitung und Umsetzung aller Maßnahmen, um den Fortbestand des Flughafens Berlin Tegel endgültig zu sichern
  • Den umgehenden Baubeginn der 3. Startbahn am Flughafen München
  • Die Ausstattung aller deutschen Verkehrs- und Regionalflughäfen für den Allwetterverkehr nach CAT III(c) Vorschriften
  • Die Anbindung der Flughäfen München und Hamburg an die Fernverkehrsstrecken der Bahn
  • Monopolbildungen sind auch im Luftverkehr entschiedener entgegenzuwirken. Deshalb sollen u.a. das System der Großvaterrechte und Slotvergaben im Sinne der wettbewerblichen Marktwirtschaft angepasst, die Öffnung der internationalen Luftverkehrsmärkte vorangetrieben, und Protektionismus beendet werden.
  • Die luftverkehrsrechtliche Freigabe für alle Nicht-EU-Länder auf pro Airline mindestens 14/7 Verbindungen im kontinentalen und 7/7 im interkontinentalen Verkehr, sofern keine Anhaltspunkte für eine marktverzerrende, staatliche Subvention der aus dem betreffenden Land fliegenden Luftverkehrsgesellschaften vorliegt, und der Luftverkehr aus Deutschland heraus reziprok erlaubt ist. Eine entsprechende Regelung sollte zudem EUweit angestrebt werden.
  1. Bahnverkehr
  • Die vollständige Abtrennung der DB Netz als bundeseigenes Unternehmen vom gesamten Betrieb des Bahnverkehrs (DB Regio, DB Fernverkehr, DB Cargo) und der Verkauf der Bundesanteile an letzteren Unternehmen aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten, zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Mitfinanzierung der hier gelisteten Maßnahmen
  • Die Elektrifizierung aller Bahnstrecken im Regional- und Fernverkehr und deren mindestens zweigleisiger Ausbau.
  • Die Sanierung maroder Brückenbauwerke und sonstiger Eisenbahnanlagen der DB Netz, sowie die sinngemäße Anwendung der Lärmschutzrichtlinien des Luftverkehrs auch auf den Bahnverkehr
  • Den sofortigen Umrüstungsbeginn aller Strecken mit der standardisierten (!) ETCS Technologie und dessen vollständigen Abschluss bis spätestens 2025
  • Den bedarfsgerechten Neu- und Ausbau mindestens der wichtigsten Fernstecken, dabei insbesondere die sofortige Umsetzung bereits abgeschlossener Staatsverträge:
  1. München-Zürich (staatsvertraglich bereits vereinbart)
  2. München/Nürnberg-Prag (staatsvertraglich bereits vereinbart)
  3. Ingolstadt-Rosenheim-Kufstein (letzterer Teil staatsvertraglich bereits vereinbart)
  4. Basel-Mainz und im weiteren Verlauf Duisburg-Staatsgrenze NL (staatsvertraglich bereits vereinbart)
  5. Mannheim-Luxemburg
  6. Frankfurt-Saarbrücken
  7. Dortmund-Hamburg
  8. Hamburg-Puttgarden (staatsvertraglich bereits vereinbart)
  • Die Auflösung von Netzengpässen wegen fehlender Zuläufe oder Kreuzungsbauwerke (insbesondere in Hamburg, Düsseldorf, München und Hannover), sowie der Aus- und Neubau von Umschlagbahnhöfen für den Güterverkehr in ausreichender Kapazität.Dazu gehört auch der Abbau von Geschwindigkeitslücken und der Bau von Ausweichpunkten
  • Eine steuerliche Sonderförderung für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen und Waggonhalter zur Modernisierung von Frachtwaggons im Hinblick auf Bremsleistung, automatische Kupplungen und Lärmentwicklung
  • Ein degressives Trassenpreissystem inklusive netzoptimierender Preiselemente wie Lärmentwicklung, Umweltbelastung etc.
  • Die umgehende Einleitung europäischer Deregulierungs- und Standardisierungsanforderungen wie
    1. Der Trennung von Netz und Betrieb in allen Ländern der EU, sowie der vollständigen Privatisierung des Betriebs aller ehemaligen staatlichen Bahngesellschaften
    2. Der Auflösung aller Zuständigkeiten für nationale Fahrzeugzulassungen und Sicherheitstechnik im Güter- und Fernverkehr (nicht: im Regional- und Stadtverkehr), deren Übertragung an die European Rail Agency (ERA) im Rahmen des sowieso geplanten Verwaltungsübergangs 2019
    3. die Trassenpreisgestaltung und Slotvergabe im Güter- und Fernverkehr durch einen europaweit verantwortlichen Netzbetreiber ähnlich dem Luftverkehrskoordinator, mit einem eigenen Budget zum Ausbau der TEN Stecken
    4. der Auflösung aller „Altvaterrechte“ nationaler Eisenbahngesellschaften, insbesondere bisher zur Wettbewerbsverhinderung genutzter, sogenannter „Rahmenverträge“ oder Trassenpreissysteme der nationalen Betreiber
    5. den Überwachungsauftrag aller eingeführten Wettbewerbsregeln im Eisenbahnverkehr durch die EU Kommission bzw. die ERA, versehen mit direkten Durchgriffsrechten. Unlautere Taktiken wie die Verzögerung der Erteilung von Ausschreibungszuschlägen durch vorgeschobene Ausschreibungsfehler, Zulassungsverzögerungen durch Interessenkonflikte zur Behinderung des Wettbewerbs oder absichtlich verzögerter Betriebsabläufe dürfen nicht mehr zugelassen werden
  1. Insolvenzrecht im Bereich kapitalintensiver und renditeschwacher Branchen
  • Die sinngemäße Übernahme einiger wichtiger Regelungen des Chapter 11 des US Insolvenzrechts im Bereich der Insolvenz in Eigenverwaltung; insbesondere hinsichtlich der Restrukturierung, der Kreditaufnahme und des Gläubigerschutzes, um so von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Unternehmen in kapitalintensiven und vergleichsweise renditeschwachen Branchen, wie bei Transport und Logistik, frühzeitig zu motivieren, einen entsprechenden Insolvenzantrag zu stellen. So werden Strukturveränderungen und Kostenreduzierungen frühzeitig ermöglicht, um Wettbewerb dauerhaft aufrecht erhalten zu können.
  1. Fernbusverkehr
  • Die FDP Bayern fordert die neue Bundesregierung zudem auf, die LKW Maut auf den kommerziellen Fernlinienverkehr der Busse auszudehnen, und für diese Verkehrsart etwa auf mindestens immer das Niveau anzupassen, das auf der Schiene pro gefahrenem Personalkilometer gezahlt werden muss.