Lockerung des Bayerischen Feiertagsgesetzes (2009)

Lockerung des Bayerischen Feiertagsgesetzes (FTG) Der Landesparteitag beschließt: 1. Die Landtagsfraktion der Bayerischen FDP wird aufgefordert, im Landtag nachdrücklich auf eine Lockerung des Bayerischen Feiertagsgesetzes (FTG) hinzuwirken. Unter anderem muss erreicht werden, dass Bildungsveranstaltungen in geschlossenen Räumen, die der beruflichen oder privaten Bildung oder Fortbildung dienen, an Sonn- und Feiertagen zulässig sind, unabhängig davon, ob es sich dabei um Veranstaltungen der Volksbildung, Kunst oder Wissenschaft handelt und ob diese von privaten, gewerblichen, kirchlichen oder öffentlichen Trägern veranstaltet werden. 2. Die Landtagsfraktion der Bayerischen FDP wird aufgefordert, im Landtag baldmöglichst einenentsprechenden Gesetzesentwurf einzubringen.