Kommunale Haushaltsplanung transparent gestalten

Für eine korrekte Beurteilung einer Haushalts- und Finanzplanung sind folgende Angaben wünschenswert. Zudem sollte die Bürgerschaft als oberster Souverän transparent und verständlich über die Planungen digital informiert werden.

  • Bei Planung muss voraussichtliches IST des lfd. Jahres eingegeben werden
  • Angabe der Planungsprämissen z. B. Inflationsrate für Bewirtschaftung, Tariferhöhung für Personalkosten
  • Erstellung Jahresabschluss bis spätestens 31.3.
  • Verbindliche Abgabe Haushaltsplanung an Rechtsaufsicht des Haushaltsjahres mit der Möglichkeit für Sanktionen durch die Rechtsaufsicht
  • Überleitung Planung z. B 2023 Plan auf Ist 2023 bei Vorlage des Haushaltsplanes
  • Veröffentlichung Haushalts- und Finanzplanung im Internet (mit komprimierter Übersicht)