Klarheit beim Digitalen Nachlass

Beschluss vom 73. Landesparteitag in Bad Neustadt a.d. Saale  Zur Herstellung von Rechtssicherheit für alle Beteiligten wird der Gesetzgeber aufgefordert, die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), insbesondere § 88 TGK, sowie das Strafgesetzbuch (StGB) so zu formulieren, dass – auch gleichlautend mit der sich zwischenzeitlich herauskristallisierenden herrschenden Meinung in der juristischen Literatur und Rechtsprechung – die Herausgabe von die digitalen Nachlässen, also Daten in jedweder Form an berechtigte Erbe durch Provider und andere mit der Verwahrung von Daten befasste natürliche und juristische Personen, Institutionen, Stellen etc. problemlos sichergestellt werden kann und insbesondere die Beteiligten keine Strafbarkeit zu fürchten haben.