Kein „großer Lauschangriff“ auf die Sprechzimmer!
Die FDP Bayern kritisiert die Schaffung eines Zwei-Klassen-Berufsgeheimnisses scharf. Bundesinnenminister Dobrindt will in Zukunft nur noch das Berufsgeheimnis von Anwälten, Abgeordneten, Journalisten und Geistlichen vollumfänglich schützen. Ein handlungsfähiger Rechtsstaat und leistungsfähige Nachrichtendienste sind für die Sicherheit unseres Landes unverzichtbar. Gerade deshalb müssen ihre Befugnisse klar begrenzt, verhältnismäßig und grundrechtsfest ausgestaltet sein.
Die Schweigepflicht von Ärzten, Apotheken und Therapeuten hingegen soll relativiert werden. Die Nachrichtendienste sollen im Rahmen der Terror- und Spionageabwehr erweiterte Möglichkeiten erhalten, nicht öffentlich zugängliche Räume heimlich zu betreten, Abhörtechnik oder Spähsoftware zu installieren und Gespräche aufzuzeichnen. Damit ist die Schweigepflicht zwar nicht grundsätzlich aufgehoben, aber doch gewaltig und entscheidend beschädigt. Ausdrücklich geschützt vor Abhörmaßnahmen bleiben sollen lediglich Geistliche, Anwälte, Abgeordnete und Journalisten.
Die FDP Bayern fordert daher, Ärzte, Psychotherapeuten und die übrigen gesetzlich geschützten Heilberufe in den Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen und die Abwägungslösung für diese Vertrauensbeziehungen zu streichen.