Innovationsräume für Bayern – Hightech als Motor für Innovation und Wachstum

Wir Freien Demokraten wollen die Innovationsfähigkeit der deutschen und insbesondere der bayerischen Wirtschaft in der Kooperation mit der Wissenschaft stärken und die richtigen Rahmenbedingen schaffen, um die Umsetzung von forschungsintensiven Ideen und Entwicklungen in innovative Geschäftsmodelle, Produkte, Dienstleistungen, Verfahren und Prozesse zu beschleunigen und um forschungsintensive Regionen zu stärken.

Hierzu wird die nächste Bayerische Staatsregierung mit Beteiligung der Freien Demokraten als einen wichtigen Baustein „Innovationsräume“ einrichten, um bestehende forschungsintensive Cluster zu fördern. Hier werden die Ansiedlung von Deep-Tech-Unternehmen und Industriepartnern sowie eine gezielte Ausgründung aus den Forschungsbetrieben und der gezielte Transfer rund um Hightech-Forschungskerne ausgewählter Spitzentechnologien an Hochschulen und Forschungszentren incentiviert. Ziel ist die räumliche Vernetzung der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Akteure in einem Wissenschafts- und Innovationsökosystem zur Förderung der Industrialisierung und der Kommerzialisierung innovativer Forschung. Die Innovationsräume werden von einem Dreiklang aus gezielter Wirtschaftsförderung, steuerlichen Erleichterungen und regulatorischen Freiheitsgraden profitieren.

Wo sind Innovationsräume? Wer richtet sie ein und wie?

Die Bayerische Staatsregierung richtet in räumlicher Anbindung an innovative Forschungscluster Innovationsräume ein, um insbesondere Digitalisierung (Künstliche Intelligenz, Internet of Things, Robotics), Biotechnologie, Luft- und Raumfahrt sowie Climate- and Clean-Tech Innovation zu stärken. Wir sehen folgende Kriterien und Räume:

  • Als Innovationsräume werden Räume rund um forschende und entwickelnde Institutionen mit Expertise in Innovationstechnologien gekennzeichnet, die dabei üblicherweise in ihrer Größe auf einige Hektar beschränkt werden. So ist die räumliche Nähe von Start-Ups und Industriepartnern und für den informellen Austausch und das Netzwerken garantiert. Überall auf der Welt ist räumliche Nähe (Proximity) der Innovationsakteure ein bewiesener Antrieb für Innovationshotspots.
  • Das Potenzial für geographisch eingegrenzte Forschungskerne ist in Bayern bereits durch innovative oder transformative Cluster gegeben. Zum Beispiel gibt es zwei Luft- und Raumfahrtcluster, ein KI-Cluster und ein Bio-Tech Cluster. Die Ausweisung von weiteren Innovationsräumen soll sich an den gegebenen Universitäts- und Hochschulstrukturen orientieren.
  • Dieser Prozess wird durch professionelles Transfermanagement (von Gründungs-Scouting bis Ausgründungsberatung) an den Forschungszentren und den Hochschulen unterstützt.
  • Die Ansiedlungspräferenz von Industriepartnern sollte solchen Unternehmen zukommen, deren Forschungsschwerpunkte in den thematischen Schwerpunkt des Clusters passen. Bei der Prüfung sollen die örtlichen Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderer eingebunden werden.

Welche Maßnahmen stellt die Bayerische Staatsregierung sicher?

Die Bayerische Staatsregierung gestaltet – wenn möglich – im eigenen Ermessen oder durch Bundesratsinitiativen folgende Maßnahmen:

  • Insbesondere für neu gegründete Unternehmen ist die Bereitstellung von ausreichenden und skalierbaren Büro-, Labor- und Produktionsflächen sowie die Bereitstellung von Coworking Spaces, die von Forschern, Ausgründern und Industriepartnern gemeinsam genutzt werden, essenziell. Das stellt die Staatsregierung durch entsprechende Fördermittel und Priorisierung sicher. Dabei können nach Möglichkeit private Investoren eingebunden werden. Ferner ist die nötige soziale und kulturelle Infrastruktur zu planen, wie bspw. Kindertagesstätten und Schulen, Sport- und Kulturangebote, aber auch optimale ÖPNV-Anbindungen.
  • Innovationsräume werden mit den nach dem Stand der Technik schnellstmöglichen Internet-Anbindungen ausgestattet. Ferner sind neue und leistungsfähigere Mobilfunkstandards in Innovationsräumen prioritär zu implementieren. Dies stellt die Staatsregierung durch entsprechende Fördermittel sicher.
  • Für die Herstellung von Labormustern, Funktionsmustern und Prototypen sowie für die Einrichtung von Test-Installationen werden Pilotfabriken oder Maker-Spaces eingerichtet.
  • Die bayerische Staatsregierung stellt sicher, dass bestehende Fördermittelprogramme in den Innovationsräumen prioritär verfügbar sind und nach Möglichkeit auf diese konzentriert werden. In geeignetem Umfang werden neue Förderprogramme zielgerichtet aufgelegt.
  • Hierfür stehen bereits Instrumente zur Verfügung, die ausgebaut und effektiv genutzt werden müssen. Die Hightech Agenda Bayern, das Moonshot-Projekt und Finanzierungsmöglichkeiten für KI-Professuren und Promotionsstipendien werden dafür in Betracht gezogen.
  • Durch die Einbindung von Beteiligungs- und Risikokapitalgebern ist mittelfristig ein Verhältnis von mindestens 2:1 zwischen privatem Risikokapital und staatlichen Fördermitteln anzustreben. Hierzu sollen BayStartup und die LfA Förderbank / Bayern Kapital in jedem Innovationsraum ein Kontaktbüro einrichten und regelmäßig Pitch-Events organisieren, die gezielt private und institutionelle Kapitalgeber ansprechen. Ferner soll die Gründung regionaler Wagniskapitalgeber durch die Nutzung der ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfaszilität gefördert werden und die Nutzung der entstehenden Infrastruktur soll auch Wagniskapitalgebern zur Verfügung stehen. Als Beispiel können hier der Ausbau der Konzepte existierender Programme wie INVEST oder des Zukunftsfonds dienen sowie die Erschaffung von Anreizstrukturen für „Business-Angel-Netzwerke“ wie dem Venture Forum Neckar in Heilbronn oder dem Visionaries Club in Berlin. Die Staatsregierung und die Kommunen sollten regionale Wagniskapitalarme unterstützen.
  • Die für Innovationsräume örtlich zuständigen Behörden werden mit qualifiziertem Personal ausgestattet, das eine „Fast Lane“ für Unternehmen anbietet. Zudem kümmert sich ein Innovations-Staatssekretär (m/w/d) im Wirtschaftsministerium auch um die unbürokratische Beschleunigung von Verfahren bei Behörden innerhalb und außerhalb Bayerns.
  • Die Staatsregierung entwickelt zur weiteren Professionalisierung des Technologie- und Wissenstransfers ein innovatives Konzept, wie Universitäten, Hochschulen und Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gewerbliche Rechte aus ihrer Forschungstätigkeit gemeinsam mit den Erfindern in Ausgründungen überführen können, um von der Entwicklung dieser Unternehmen profitieren zu können. Hierzu gehören faire und transparente Prozesse zur Bewertung gewerblicher Schutzrechte und marktgerechte Konditionen. Es ist sicherzustellen, dass die unternehmerische Freiheit der Gründer nicht beeinträchtigt wird und Einnahmen aus Lizenzen den Forschungsanstalten zugutekommen. Für Konflikte über die Bewertung der Schutzrechte und im Zusammenhang mit den Lizenzen ist eine Mediationsstelle einzurichten.
  •  Die Vergabe von Visa und Arbeitserlaubnissen für innovative Fachkräfte, die für Unternehmen in Innovationsräumen arbeiten sollen, ist zu erleichtern und zu beschleunigen.

Steuerliche Erleichterungen

Die Bayerische Staatsregierung schlägt folgende Ausnahmeregelungen vor:

  • Die Einführung einer international wettbewerbsfähigen Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen, nach der die Erträge aus solchen erst bei Zufluss besteuert werden und dem Teileinkünfteverfahren unterliegen.
  • Zudem ist den ausgegründeten und sich ansiedelnden Unternehmen in den ersten fünf Jahren ein Gewerbesteuerfreibetrag in signifikanter Höhe, bspw. € 100.000 p.a. zu genehmigen (zum Vergleich: In englischen Enterprise Zones gelten GBP 275.000 über 5 Jahre. Das entspricht zur Zeit der Veröffentlichung des Budgets in 2011 € 316.773 (23.03.2011) und zur Zeit der Veröffentlich des Budgets, das die Verlängerung der Zonen beinhaltet € 329.038 (19.03.2014).
  • In Innovationsräumen werden Unternehmen die ersten fünf Jahre nach ihrer Gründung von den Kammer-Gebühren befreit. Die Kammern werden aufgefordert, dies in ihrer Satzung zu verankern.
  • Unternehmen können nach ihrer Gründung wählen, ob sie Umsatzsteuervoranmeldungen monatlich oder quartalsweise oder jährlich einreichen.
  • Die Abschreibungsmethode kann für alle Wirtschaftsgüter frei gewählt werden, einschließlich degressiver Abschreibung und kürzerer Abschreibungsperioden bis zur Sofortabschreibung.
  • Bei der Übertragung von Anteilen an Unternehmen bleibt der Verlustvortrag in voller Höhe erhalten. Die Einschränkungen der §§ 8c und 8d KStG gelten insoweit nicht. Dies sollte für alle jungen Unternehmen gelten, auch außerhalb von Innovationsräumen.
  • Das Arbeitszeitgesetz gilt für Unternehmen in Innovationsräumen nur für die Wochenhöchstarbeitszeit. Insbesondere gelten keine Mindestruhezeiten.

Regulatorische Freiheitsgrade

Die Bayerische Staatsregierung wird über Bundesratsinitiativen oder die Nutzung von Handlungsspielräumen des Landesrechts regulatorische Erleichterungen und Experimentierräume für in Innovationsräumen ansässige Unternehmen einführen, bspw. in folgenden Bereichen:

  • Erleichterte Zulassung von selbstfahrenden Autos für den Testbetrieb sowie eine Lockerung der StVO und Unterstützung bei der Beratung zu Versicherungsangelegenheiten in diesen Fällen.
  • Flugfreiheitszonen für die Entwicklung innovativer Fluggeräte ohne Passagiere
  • Befreiung von Einschränkungen für Forschungstätigkeiten in den Feldern Biotechnologie, Pharmazie, Medizintechnik, Chemie, Energie, Ernährung u.a.
  • Erleichterte und schnellere Ausstellung von Baugenehmigungen für Labore, Büroräume etc.

Auf Landesebene gibt es bereits Vorbilder zur Erprobung einer temporären Abweichung von Rechtsvorschriften auf Kommunalebene, die neue Gesetzgebung inspirieren kann. Das Standarderprobungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ermöglicht das Aussetzen landesrechtlicher Vorschriften zur Erprobung neuer Maßnahmen zum Bürokratieabbau. Eine vergleichbare Klausel ist auch im Kommunalverfassungsgesetz in Sachsen-Anhalt in § 143 Abs. 4 zu finden.

Ferner wird die Bayerische Staatsregierung neuen Regulierungen im Bundesrat nur noch zustimmen, wenn diese Experimentierklauseln für in Innovationsräumen ansässige Unternehmen enthalten.