Infrastruktur (Verkehr, Breitband, Energie)

Beschluss des Präsidiums vom 29.6.2016 Bayern hat eine gute Infrastruktur – ein Verdienst konsequenter Infrastrukturorientierung über viele Jahrzehnte. Aber Infrastruktur ist eine Daueraufgabe. Steigende Nutzung, neue technische Möglichkeiten, demografische Veränderungen und anderes mehr verändern die Anforderungen an unsere Infrastruktur laufend. Verkehrsinfrastruktur Bedarfsgerechte Verkehrsstrukturen müssen die wirtschaftlichen Perspektiven von Unternehmen ebenso absichern wie die Erreichbarkeit von Arbeitsplätzen. Die Verkehrsnetze müssen technisch für die Anforderungen ausgestattet werden, die intermodaler Verkehr und zunehmende Automatisierung mit sich bringen. Verkehrsinfrastrukturprojekte müssen schnell realisiert, Verkehrsinfrastrukturen intelligent vernetzt werden. Bei Fernstraßen gilt es, die Substanz zu erhalten und Engpässe zu beseitigen. Das gilt auch für Engpässe im Schienennetz, insbesondere im Bereich der Knoten. Im Luftverkehr sind die Kapazitäten an die stark steigende Nachfrage anzupassen. Das schließt die dritte Startbahn am Flughafen München ein. Bei Wasserstraßen muss insbesondere für die Donau ein schifffahrtsgerechter Standard mit ganzjährig durchgängiger Befahrbarkeit geschaffen werden. Die Bundesmittel für die Verkehrsinfrastruktur müssen dauerhaft erhöht und verstetigt und öffentlich-private Partnerschaften auf gesicherter Rechtsbasis eingegangen werden. Knotenpunkte aller Verkehrsträger müssen miteinander vernetzt und Ballungsräume müssen besser mit  dem ländlichen Raum verzahnt werden. Breitband Die zukunftsgerechte Entwicklung der Wirtschaft hängt von der flächendeckenden Verfügbarkeit einer hochleistungsfähigen digitalen Infrastruktur ab. Das bezieht sich sowohl auf das leitungsgebundene wie auf das Funknetz. Förderprogramme und marktgetriebener Ausbau führen bis 2018 für eine flächendeckende Versorgung mit 30 bis 50 Mbit/s. Auf diesen mit der gegenwärtigen staatlichen und kommu­nalen Ausbaupolitik erreichbaren Erfolgen muss weiter aufgebaut werden. Im leitungs­gebundenen Netz in Bayern müssen bis 2020 flächendeckend 100 Mbit/s erreicht sein. Dabei ist die Ausbaupolitik strategisch auf eine sukzessive Umrüstung zum glasfaser­basierten Gigabitnetz auszurichten. Dem Breitbandausbau muss die gleiche Bedeutung eingeräumt werden wie dem Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. In der Mobilfunk-Versorgung gibt es immer noch zu viele Funklöcher, besonders an Land­straßen, in Regionen mit geringen Nutzerzahlen und in grenznahen Gebieten, aber auch an Autobahnen und innerorts. Angesichts der prognostizierten Steigerung des mobilen Daten­volumens ergibt sich zusätzlicher Handlungsbedarf. Die Verpflichtung aus der Frequenzver­steigerung der Digitalen Dividende II garantiert bis spätestens Ende 2021 eine LTE-Versorgung von mindestens 97 Prozent der bayerischen Haushalte am Wohnort. Hohe Bandbreiten und eine flächendeckende Abdeckung sind jedoch nicht zugesagt. Gefordert ist eine flächendeckende, zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Abdeckung für mobile Anwendungen (Sprache und Daten). Der Ausbau der Mobilfunknetze muss marktorientiert erfolgen. Um die Netzausbaupolitik richtig zu kalibrieren, muss Klarheit dazu hergestellt werden, wo Versorgungslücken am Markt schwer geschlossen werden können. Die Lückenschluss- und Ausbauanstrengungen der Betreiber der Mobilfunknetze müssen über ein Masterprogramm auch lokal konstruktiv unterstützt werden. In Ergänzung bestehender Förderprogramme für den kabelgebundenen Ausbau muss nach weitergehenden Möglichkeiten gesucht werden, die speziell eine Beschleunigung des Ausbaus leistungsfähigen Mobilfunks zum Ziel haben. Ergänzend können staatliche und gewerbliche WLAN-Angebote zu einer Entlastung der Mobilfunknetze beitragen. Energieinfrastruktur Für den Industriestandort Bayern ist eine sichere und preisgünstige Energieversorgung essentiell. Sie ist oberstes Ziel bayerischer Energiepolitik und bedarf einer funktionierenden Energieinfrastruktur, die dazu beiträgt, die Energiewende zu bewältigen. Zentral sind dabei drei Elemente: Eine den Ansprüchen gerecht werdende Kraftwerksinfrastruktur, der Ausbau der Übertragungs- und Verteilnetze und Speichertechnologien in Kombination mit intelligenten Netzen. Die durch die Abschaltung der drei verbleibenden Kernkraftwerke wegfallende gesicherte Leistung kann nicht durch volatile erneuerbare Energien ersetzt werden. Solange Speicherkapazitäten fehlen, bedarf es konventioneller Kraftwerksleistung, um die notwendige gesicherte Leistung zu erzielen. Diese Kraftwerke müssen entsprechend bestehen bleiben. Zusätzlich muss die Errichtung von bis zu 2 GW neuer Gaskraftwerke als Reserve ab 2022 vorangetrieben werden. Der Ausbau der Übertragungsnetze soll den Transport von Strom in die Verbrauchszentren Bayerns sichern. Die weiteren Planungs-, Genehmigungs- und Bauverfahren der Trassen SüdOstLink und SuedLink müssen entsprechend vorangetrieben werden, bürokratische Prozesse verschlankt werden. Die Ertüchtigung der Verteilnetze, an die 90 Prozent der Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren angeschlossen sind, trägt zur Energiewende bei. Die Energieinfrastruktur der Zukunft wird auf intelligenten Netzen und Speichertechnologien basieren. Sie sind zentrale Forschungsbereiche. Mit steigendem Anteil erneuerbarer Energien sind diese Technologien immer wichtigere Bausteine der Energieinfrastruktur. Wir fordern daher eine Forschungsinitiative für Speichertechnologien und smarte Netze. Erreicht werden muss die Versorgungssicherheit zu einem möglichst günstigen Preis. Bei den Strompreisen liegt Deutschland jedoch im Spitzenbereich. Haupttreiber sind staatlich veranlasste Kosten, insbesondere das EEG. Daran wird auch die jüngste EEG-Novelle nichts ändern. Die Ausschreibungen bringen zwar endlich mehr Wettbewerb und Kosteneffizienz in die Förderung der Erneuerbaren, aber weil sie zu spät greifen und für Anlagen, die nach den Vorgaben älterer EEG-Versionen gefördert werden, Bestandsschutz gilt, ist mit einem Anstieg der Umlage von derzeit 6,35 c/kWh auf circa 9 c/kWh in den 2020er Jahren zu rechnen.  Die Einspeisevergütung für Neuanlagen ist schnellstmöglich zu beenden Zur sofortigen Senkung des Strompreises fordert die FDP eine Strompreisbremse. Dazu kann die Senkung oder Abschaffung der Stromsteuer beitragen. Auch ein Streckungsfonds zur Deckelung der EEG-Umlage ist eine Option. Die Besondere Ausgleichsregelung für energieintensive Betriebe muss erhalten und industriefreundlich weiterentwickelt werden, um Unternehmen und Arbeitsplätze zu sichern.