Informationsfreiheitsgesetz nicht aufweichen! (2009)

60. Ordentlicher Landesparteitag

14./15.02.2009 in Fürth

Beschluss zu Antrag 18/19 neu

Informationsfreiheitsgesetz nicht aufweichen!

Der Landesparteitag beschließt:

Der Bundesrat hat kürzlich eine Änderung des Informationsfreiheitsgesetzes beschlossen, die

Zustimmung des Bundestags steht noch aus. Die FDP Bayern fordert diesbezüglich den Erhalt des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) in der bisherigen Form, da es die Rechte des Bürgers gegenüber der Bürokratie im Vergleich zu den vorherigen Regelungen signifikant stärkt und nicht - wie vereinzelt verlautbart – das Bankgeheimnis beschneidet. Die FDP-Bundestagsfraktion wird in ihrer ablehnenden Haltung gegenüber dem Gesetzesänderungsentwurf vom Landesverband der FDP Bayern unterstützt und der Bundestag aufgefordert, die geplanten Änderungen abzulehnen.