Genehmigung von Freiflächenphotovoltaik-Anlagen vereinfachen
Photovoltaikanlagen sind keine bleibenden Bauwerke und können jederzeit zurückgebaut werden. Aus diesem Grund fordern wir den Gesetzgeber auf, dafür zu sorgen, dass für Flächen-Photovoltaik-Anlagen keine Baugenehmigung mehr notwendig ist. Durch das Planfeststellungsverfahren hat die Kommune genug Einfluss auf die auszuweisenden Gebiete.
Um den Kommunen eine fundierte Entscheidungsgrundlage an die Hand zu geben, sollen für alle Landkreise Flächenpotentialanalysen nach Vorbild des Projektes PFiFFiG inklusive Gestaltungsempfehlungen erstellt werden. Darin sollen alle Flächen anhand verschiedener Kriterien, darunter landwirtschaftliche Belange (u.a. Bodenqualität, Hanglage), Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Rohstoffabbauten und Siedlungserweiterungen und Naturschutzbelange (v.a. der Biodiversitätsschutz und der Schutz des Landschaftsbildes in den erholungsrelevanten Landschaften genauso wie Ertragspotentiale für die Solarkraft mithilfe eines Ampel-Systems bewertet werden. Dies darf nicht dazu führen, dass laufende Projekte und Planungen verhindert werden.
Wir fordern einen landesweiten Raumordnungsplan Energie, der ausreichend Flächen für Fotovoltaikanlagen ausweist.
Steuerrechtliche Hürden die dem Ausbau der Erneuerbaren Energien im Weg stehen, sind abzubauen. Insbesondere die hohe Erbschaftssteuer die für gewerblich verpachtete Ackerflächen anfällt setzt einen Fehlanreiz. Landwirte die ihre ohnehin schon knappen Flächen gewerblichen Pächtern zur Stromerzeugung zur Verfügung stellen, müssen bei der Hofübergabe aktuell mit so hohen Forderungen rechnen, dass diese die Pachteinnahmen von 15 Jahren deutlich übersteigen können. Das bedroht nicht nur die Wirtschaftlichkeit vieler Projekte aus Sicht der Flächeneigner, es stellt auch eine existenzbedrohende Steuerfalle für die dringend gebrauchten Jungbauern dar.
Weiterhin fordern wir, dass für Freiflächen-PV-Anlagen künftig keine Ausgleichsflächen mehr benötigt werden. Stattdessen ist bei der Genehmigung von PV- Anlagen darauf zu achten, dass der Natur- und Artenschutz auf der Fläche stattfindet, z.B. durch ein kontrollierbares Naturschutzkonzept mit regelmäßiger, insektenfreundlicher Einsaat, Nutzung von Wegen und dem Hochsetzen der PV-Module. Flächen die der Landwirtschaft zur Energieerzeugung entnommen werden, dürfen den Flächenfraß nicht weiter anheizen.
Wir setzen uns für eine Reform des Denkmalschutzrechtes insoweit ein, dass der Bau von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen denkmalgeschützter (Wohn)Gebäude leichter möglich wird. Neben einem möglichen Entfall des Genehmigungserfordernisses ähnlich zu den Regelungen in der Bayerischen Bauordnung (Verfahrensfreiheit und Genehmigungsfreistellung), muss insbesondere geregelt werden unter welchen Voraussetzungen die energetisch-nachhaltige Selbstversorgung mit derartigen Anlagen in der Abwägung das Interesse am Denkmalschutz überwiegt.