Gender Pay Gap schließen – Familien unterstützen

Familienplanung ist etwas sehr Privates und geht den Staat erstmal nichts an. Noch immer wirkt sich die Familienplanung aber auf die Karriere und die Arbeitsteilung zu Hause aus. Die sogenannte Care-Arbeit, insbesondere auch die Kindererziehung und das in Anspruch nehmen von Elternzeit wird immer noch überwiegend von Frauen geleistet. Das führt dazu, dass ihre Lebensläufe Unterbrechungen aufweisen und ihr Kenntnisstand und die Netzwerke unter der Pause leiden. Diese Konstellation kann weitreichende Folgen für die berufliche Zukunft der Frauen und letztendlich ihre Renten haben.

 Vor allem bei sogenannten männerdominierten Berufen ist eine solche Entwicklung zu beobachten. Daraus ergibt sich dann eine Einkommensdifferenz, denn Frauen, die eine sehr gute schulische und akademische Bildung genießen und sehr qualifiziert sind, können bei der momentanen Entwicklung mit Blick auf das Gehalt nicht von ihrer hohen Qualifikation profitieren.

 In den letzten Jahren wurde seitens der Politik schon einiges dafür getan, um eine egalitäre Arbeitsteilung in den Familien zu ermöglichen. Die Elternzeit für Väter ist dabei ein erster wichtiger Schritt. Allerdings ist die Zahl der Väter, die dieses Angebot wahrnehmen nach wie vor sehr niedrig. Dies liegt nicht zuletzt an mangelnder Akzeptanz und Mobbing am Arbeitsplatz, da die klassische Rollenaufteilung immer noch stark identitätsstiftend ist. Es muss daher noch mehr Aufgabe der Politik sein, einen stärkeren Fokus auf die gesellschaftliche Debatte und Aufklärung zu legen. Gleichzeitig darf der Staat nicht länger Ungleichheiten durch seine Institutionen und Gesetze begünstigen.

 Die FDP Bayern fordert:

  1. Abschaffung der Steuerklasse III und V und damit Einführung der Steuerklasse IV für beide Ehegatten, damit sich die Abzugsbeträge beider Ehegatten stärker am jeweiligen Anteil am Bruttoarbeitslohn orientieren.
  2. Das BMFSFJ soll eine Studie in Auftrag geben, die sich mit der Elternzeit von Vätern befasst und Befragungen zu genommener Elternzeit, Erfahrungen, Hinderungsgründen, Wünschen etc. beinhaltet.
  3. Eine Bundesweite Aufklärungskampagne zur Akzeptanz von Vätern in Elternzeit soll durch das Bundesfamilienministerium durchgeführt werden. Dabei sollen insbesondere die Ergebnisse aus der in Punkt 2 genannten Studie sowie der repräsentativen Statistiken des Bundesamtes für Statistik mit herangezogen werden, um durch Best Practices Ängste zu nehmen.
  4. Die Ergänzung der Sozialversicherungsprüfung um die Angabe der unternehmensinternen Gender Pay Gap. Dabei soll sowohl der durchschnittliche als auch der mittlere Verdienstunterschied und der prozentuale Anteil von Frauen und Männern aus der jeweiligen Sozialversicherungsabführung angegeben werden.
  5. Unterstützung aller Impulse und Anstrengungen, um Verhandlungsstärke von Frauen in Bezug auf das Gehalt zu verbessern. Hierzu gehört auch, dass von Arbeitgeberseite transparent gemacht wird, in welchem Bereich sich das Gehalt für eine Stelle bewegt und auf welchen Kriterien eine Einstufung fußt.
  6. Erweiterung des Rechtsanspruchs auf "Partnermonate" beim Elterngeld um einen weiteren Monat, um die gemeinsame Verantwortung für ein Kind zu stärken. Damit erhöht sich die Bezugsdauer auf maximal 15 Monate; diese gilt auch für Alleinerziehende.
  7. Einführung eines „Partnerschutzes“ analog zum „Mutterschutz“, sodass nach der Geburt eines Kindes der andere Elternteil das Recht hat, zehn Arbeitstage in Partnerschutz zu gehen. Dieser darf auch halbtägig beansprucht werden und besteht dann für die doppelte Zeitdauer. Die Finanzierung des Partnerschutzes erfolgt äquivalent zu demjenigen des Mutterschutzes. Alleinerziehende haben das Recht, eine andere Person für den Partnerschutz zu benennen.