Freies Netz für freie Bürger!

Das freie Internet ist in Gefahr. Aktuell gibt es auf deutscher, und ganz besonders auf europäischer Ebene Vorhaben, die die Freiheit des Internets stark gefährden werden. Die Gesetzesvorhaben sind dabei unterschiedlich weit fortgeschritten. Dennoch stellen wir uns gegen all diese Vorhaben, die jedes für sich, aber besonders in der Gesamtkombination, abzulehnen sind.

Im Einzelnen geht es uns um die nationale Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie, die geplante Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalten (TERREG) und die Beschlussvorlage für den Rat der Europäischen Union für ein Verschlüsselungsverbot.

1. Uploadfilter verhindern: Nationale Umsetzung der Urheberrechtlinie

In Anbetracht der massiven Proteste gegen die Verabschiedung der neuen Urheberrichtlinie (alleine 40.000 Menschen in München und 200.000 Deutschlandweit vor der Europawahl 2019) haben deutsche Politiker von CDU & SPD versprochen, in der deutschen Umsetzung der Richtlinie auf sog. Uploadfilter zu verzichten. Auch der Koalitionsvertrag von CDU/SPD beinhaltet die Passage: “Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu “filtern”, lehnen wir als unverhältnismäßig ab.”. Dies wurde von Experten als unrealistisch bewertet, da eine rechtsgetreue Umsetzung der Verpflichtung zur künftigen Sperrung gemeldeter Inhalte ohne eine Filtermöglichkeit beim Upload als nicht realistisch erachtet wird. Tatsächlich enthält der Entwurf für das “Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz - UrhDaG” nun eine solche Lösch- & Sperrverpflichtung, welche einen Mechanismus zur Überprüfung der Legitimität erfordert, also einen Uploadfilter.

Dies lehnen wir als Freie Demokraten weiterhin aus folgenden Gründen ab:

  •  Die Filterpflicht verlangt von Unternehmen rechtliche Bewertung von komplexen
     Sachverhalten. Außerdem drohen bei Zuwiderhandlung empfindliche Strafen. Dies
     führt dazu, dass lieber mehr als weniger Inhalte als rechtlich notwendig
     herausgefiltert werden. Damit wird aber die Redefreiheit unnötig eingeschränkt.

     Die Aufdeckung und Ahndung von Rechtsverstößen ist eine hoheitliche Aufgabe von
     Staatsanwaltschaften und Gerichten. Diese kann und darf nicht privatisiert
     werden.
  •  Nutzer müssen für die wiederholte

 Bagatellschranke im Urheberrecht – dies könnte zwar die sog. “Meme-Kultur” retten,
 hilft aber nicht über eine schlechte Umsetzung der Richtlinie hinweg. Aus dem
 Unvermögen, ein Urheberrecht für ein digitales Zeitalter zu gestalten, ist die
 Unmöglichkeit geworden, eine schlechte Richtlinie sinnvoll umzusetzen. Wir erkennen
 das Bemühen an, auch die Nutzerrechte mit einzubeziehen. Jedoch ist der Ansatz
 ungeeignet und wird daher in dieser Fassung von uns abgelehnt.

  

 2. Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte
 (TERREG)

 Noch keine große mediale Aufmerksamkeit hat das Vorhaben zur Verhinderung der
 Verbreitung terroristischer Online-Inhalten (TERREG). Diese Verordnung braucht, wenn
 sie auf europäischer Ebene das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat, keine
 nationale Umsetzung, sondern entfaltet sofort seine Wirkung für die gesamte EU,
 welches die Brisanz ungemein erhöht.

 Auch hier möchte man, insbesondere Deutschland während der EU Ratspräsidentschaft,
 automatische Filter als Lösung gegen die Verbreitung terroristischer Inhalte
 durchsetzen. Daneben soll es zu sehr kurzen Löschfristen kommen - bei der
 Schnelllöschung bleibt den Netzwerken gerade mal 1 (eine!) Stunde Zeit Inhalte zu
 löschen. Da teils hohe Strafen bei Nichtbefolgung drohen, werden Unternehmen eher
 geneigt sein präventiv eher zu viel und zu schnell zu löschen. Während große
 Plattformen keine Probleme haben werden innerhalb von einer Stunde zu reagieren,
 stellt dies kleinere Unternehmen und StartUps vor starke Herausforderungen bzw. sind
 wirtschaftlich nicht tragfähig. Einschränkungen von Meinungsfreiheiten sollten jedoch
 immer erst gründlich geprüft werden. So könnten Uploadfilter fälschlicherweise auch
 journalistische Beiträge oder Beiträge von NGOs über Terror-Berichterstattung
 treffen, was auch eine Gefahr für die Pressefreiheit darstellt.

 Bei TERREG geht es dabei nicht nur um terroristische Inhalte sondern auch sonstige
 Unterstützung terroristischer Gruppen. Das klingt zunächst nicht problematisch, wird
 es aber dann, wenn über TERREG nationale Behörden terroristische Inhalte auch in
 anderen europäischen Ländern löschen können sollen und die Definition über
 terroristische Organisationen in Europa durchaus auseinander geht. So betrachtet
 Spanien die Separationsbewegungen von Katalonien als terroristisch, Ungarn betrachtet
 Umweltschützer als „Öko-Terroristen“ und in Griechenland geht es um Teile der
 Seenotrettung die als “terroristisch” bezeichnet werden. Zwar sollen die nationalen
 Behörden des jeweils betroffenen Landes Mitspracherecht haben, aber die Gefahr von
 Missbrauch liegt auf der Hand.

 Wegen dem allen sehen wir die Verabschiedung von TERREG, die noch in diesem Jahr
 geplant ist, aus den oben bereits genannten Gründen extrem kritisch. Auch der
 (vermeintliche) Kampf gegen terroristische Inhalte rechtfertigt das Instrument der
 Zensur nicht. Wir lehnen diese Verordnung - und jedes ähnliche Vorhaben - deshalb ab.

  

 3. Beschlussvorlage für den Rat für ein Verschlüsselungsverbot

 Ganz am Anfang befindet sich das Verfahren für ein europäisches
 “Verschlüsselungsverbot”. Trotz massiver Proteste aus Wissenschaft, Wirtschaft und
 Politik halten die EU-Innenminister an dem Plan fest, die Beihilfe von
 Dienstanbietern wie Apple, Facebook, Google, Threema, Signal oder WhatsApp zum
 Entschlüsseln zu fordern.

 Unter deutscher Ratspräsidentschaft, wurde nach dem Terroranschlag von Wien innerhalb
 von fünf Tagen eine beschlussfertige Vorlage für den Rat zusammengezimmert, die
 vorsieht, dass man in Zukunft auch Ende-zu-Ende verschlüsselte Nachrichten mitlesen
 können muss. 

 Das geht nur wenn die Messenger-Dienste den Sicherheitsbehörden einen
 “Generalschlüssel” aushändigen würden, diese Nachrichten durch Man-In-The-Middle
 Attacken (MITM) mitlesen zu können. Es geht also um ein generelles Verbot der
 Verschlüsselung gegenüber dem Staat. Verschlüsselte Kommunikation im europäischen
 Netz wäre dadurch für normale Bürger kaum noch möglich. Technisch versierte
 Kriminelle und Terroristen könnten jedoch weiterhin verschlüsselt (z.B. durch eigene
 Generierung von Schlüssel für asymmetrische Verschlüsselungsverfahren wie RSA) und
 anonym (z.B. via Onion Routing/TOR) kommunizieren.

 Generalschlüssel bergen zudem auch immer das Risiko des Missbrauchs. Letzten Endes
 könnte es sehr gut dazu kommen, dass Terroristen selbst in den Besitz der
 Fremdschlüssel gelangen. Dadurch wäre ein solches Gesetz sogar kontraproduktiv und
 würde Terrorismus nicht nur nicht bekämpfen, sondern könnte neue Arten des
 Terrorismus sogar noch erst ermöglichen. Darüber hinaus wäre ein Briefgeheimnis im
 Internet de facto abgeschafft.

 Wir Freie Demokraten lehnen derartige Vorhaben entschieden ab und fordern stattdessen
 ein Recht auf Verschlüsselung! Terrorismus und andere Formen schwerster Kriminalität
 müssen konsequent bekämpft werden können, Hintertüren in Kommunikationsdiensten
 können dafür aber nicht die Lösung sein. Wer Verschlüsselungen aufweicht, schwächt
 die IT-Sicherheit insgesamt. Wir fordern dabei auch, dass Telekommunikations- und
 Telemedienanbieter gesetzlich verpflichtet werden sollen, ihre Dienste standardmäßig
 abhörsicher (Ende-zu-Ende verschlüsselt) anbieten. Nur so gewährleisten wir
 effektiven Grundrechtsschutz auch in Zukunft im Netz. Alle Experten haben in einer
 Anhörung im Januar diesen Jahres im Bundestag ein Recht auf Verschlüsselung
 befürwortet. Wir müssen jetzt auch weiter entschlossen für diese Forderung kämpfen