Finger weg vom Wahlrecht (Hare – Niemeyer - Verfahren beibehalten)

Beschluss vom 73. Landesparteitag in Bad Neustadt a.d. Saale Die von der CSU geforderte Rückkehr zum Auszählverfahren nach d'Hondt bei der Sitzverteilung auf kommunaler Ebene lehnt die FDP ab. Dies bevorzugt systematisch größere Parteien, insbesondere die CSU, und kleinere Parteien werden benachteiligt. Damit ist aus Sicht der FDP Bayern eine Chancengleichheit nur noch eingeschränkt gegeben.   Es darf durch das Wahlsystem nicht eine Partei bevorzugt werden. Das seit 2010 geltende Verfahren nach Hare-Niemeyer, welches erst auf Druck der FDP Bayern eingeführt wurde, gewährt eine gerechtere Verteilung der Sitze in den kommunalen Parlamenten und bildet zudem den Wählerwillen besser ab. Demokratie und Pluralität in den bayerischen Kommunen wurden dadurch gestärkt. Der Landesvorstand wird aufgefordert mit der anderen Oppositionsparteien/ein Volksbegehren „Gegen Manipulation des Wahlrechts“ zu prüfen.