Fairer Wettbewerb auf dem Apothekenmarkt

Die FDP Bayern setzt sich nach dem jüngsten EuGH-Urteil zur Preisfreigabe im Versandhandel von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für einen Wettbewerb mit fairen Bedingungen für alle Versorgungsangebote ein. Es muss daher auch traditionellen Apotheken ermöglicht werden, ohne rechtliche Benachteiligungen mit den Versandapotheken in diesem Markt zu konkurrieren. Die Versorgungsstrukturen sollen sich nach den Wünschen und Bedürfnissen der Menschen richten. Dazu muss jeder grundsätzlich die freie Wahl zwischen allen Versorgungsangeboten haben. Ein von Bundesgesundheitsminister Gröhe gefordertes Verbot des Versandhandels zum „Schutze“ der traditionellen Apotheken lehnen wir als Liberale darum entschieden ab, weil es den Menschen diese Wahlfreiheit – und damit in vielen Fällen die bevorzugte Versorgungsform – nähme. Nicht die Politik, sondern jeder Einzelne selbst, sollte entscheiden können, ob er seine Arzneimittel von einer Apotheke vor Ort, mit digitalem Rezept über den Versandhandel oder in Zukunft auch über andere innovative Vertriebskanäle beziehen möchte. Hierfür muss der Staat seine bestehenden Regulierungen des Apothekenmarkts inklusive des Großhandels auf den Prüfstand stellen. Es gilt einen für strukturelle Neuerungen offenen Wettbewerbsrahmen zu schaffen, der mit für alle Marktteilnehmer vergleichbaren Standards die flächendeckende Versorgung jederzeit gewährleistet. Versandapotheken müssen dafür zum Beispiel einen angemessenen Beitrag zum Notdienst leisten. Der Landesfachausschuss Gesundheit & Pflege sowie der Landesfachausschuss Wirtschaft & Technologie der FDP Bayern werden damit beauftragt, hierfür verschiedene Möglichkeiten zu sondieren und Vorschläge zu entwickeln.