Erhalt der Freiberuflichkeit

  Beschluss des Landesvorstands vom 29.06.2014  Die FDP Bayern setzt sich auf nationaler und europäischer Ebene für den Erhalt und Schutz der Freiberuflichkeit ein. Bestrebungen der EU-Kommission bei den sogenannten regulierten Berufen die Vorschriften über die Berufsqualifikation zu senken, sehen wir kritisch und setzen uns ggf. für Korrekturen ein, da die Auftraggeber weiter eine hochqualifizierte Dienstleistung erhalten sollen. Wir sehen in der Freiberuflichkeit einen wichtigen Wachstumszweig für unsere Wirtschaft. Forderungen, die diesen wachsenden Wirtschaftsbereich stören würden, wie die Einführung einer Gewerbesteuer lehnen wir ab, da sie ein Bürokratieaufbau wäre. Durch die Gebührenordnung muss eine gerechte Bewertung der Leistung gewährleistet sein. Der Auftraggeber einer Dienstleistung muss sich auf die Unabhängigkeit des Freiberuflers verlassen können. Diese Unabhängigkeit wollen wir erhalten oder wiederherstellen. Im ärztlichen Bereich muss das Fünfte Buch des Sozialgesetzbuches ( SGB V ) diesbezüglich überprüft und ggf. korrigiert werden. Zum Erhalt der Freiberuflichkeit muss den Freiberuflern die Möglichkeit einer sicheren Rentenversorgung erhalten werden. Die FDP Bayern unterstützt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die rechtlichen und gesetzgeberischen Bestrebungen, allen Freiberuflern die Mitgliedschaft in ihren Versorgungswerken zu ermöglichen. Darüber hinaus muss allen Selbstständigen die Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk ermöglicht werden.